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Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2019 nicht vergessen

19.12.2018

Das Finanzamt Bremen erinnert alle Hundehalterinnen und –halter in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das kommende Jahr. Bis zum 15. Januar 2019 ist die Steuer entsprechend dem letzten Steuerbescheid zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht.

Alle Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Die aktuelle Hundesteuermarke ist rot und vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Wichtiger Hinweis: Bei der Überweisung muss die Hundesteuernummer angeben werden. Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Steuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.

Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:
NORD/LB: IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22 oder
Sparkasse in Bremen: IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22

Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/hundesteuer