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Senatskanzlei

Verwaltungsgericht bestätigt Senat

30.04.2010

Bürgermeister Böhrnsen begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, durch die ein Eilantrag gegen die Besetzung der Ortsamtsleitung in Blumenthal durch den Senat als unbegründet zurück gewiesen wurde. Böhrnsen: „Wir haben das Beirätegesetz so geändert, dass ein Ortsamtsleiter das Vertrauen seines Beirates braucht. Das war politisch richtig und das hat rechtlich Bestand.“ Die sorgfältige Auswahl der dem Beirat von der Senatskanzlei vorgeschlagenen Bewerber für eine Vorstellung in diesem Gremium ist nun bereits zum zweiten Mal nach der Änderung des Beiratsgesetzes im Jahr 2007 durch die Koalition vom Gericht bestätigt worden. Böhrnsen erinnert an Vegesack, wo es bei der Besetzung der Ortsamtsleiterstelle im Jahre 2008 ein Eilverfahren gegen die Auswahlentscheidung der Senatskanzlei gegeben hatte. Der Bürgermeister: „Auch damals hat das Gericht den Eilantrag einer Mitbewerberin als unbegründet zurück gewiesen.“

Im Burglesum war nach der letzten Vorstellungsrunde eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zurückgezogen worden. Die Ausschreibung der Ortsamtsleiterstelle Burglesum ist inzwischen veröffentlicht.

Jens Böhrnsen: „Ich hoffe sehr, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts respektiert wird, damit der Senat den in Blumenthal vom Beirat mit großer Mehrheit vorgeschlagenen Bewerber endlich zum Ortsamtsleiter ernennen kann und die jetzt dreimonatige Wartezeit beendet werden kann.“

Bürgermeister Böhrnsen weist abschließend darauf hin, dass bereits im letzten Jahr die Ortsamtsleiterstellen in Huchting und Osterholz erfolgreich besetzt werden konnten.