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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Schulstandortplanung – ein abgestimmtes und gigantisches Vorhaben

Deputation für Kinder und Bildung diskutiert über Schulbau und „sichere Schwimmer“

28.11.2018

Bremen wächst, neue Wohngebiete entstehen, die Platznot an manchen Schulen ist groß. Bis 2025 steigen die Schülerzahlen gesamtstädtisch im Grundschulbereich um 18,8 Prozent, im Bereich der Oberschulen und Gymnasien um 13,5 Prozent. Eine massive Ausweitung der räumlichen Kapazitäten ist dringend notwendig. An 96 der aktuell 125 allgemeinbildenden öffentlichen Schulstandorte der Stadt Bremen sind Ausbaumaßnahmen vorgesehen.
Das sind nur einige Zahlen aus der umfassenden Schulstandortplanung, die heute (Mittwoch, 28. November 2018) in der Deputation für Kinder und Bildung diskutiert wurde. Seit März 2018 war der Plan in Regionalkonferenzen und diversen Sitzungen mit Schulleitungen und Beiräten intensiv beraten und schließlich vom Senat beschlossen worden – ein abgestimmtes, gigantisches Vorhaben.

Neben der erheblichen Ausweitung der räumlichen Kapazitäten, dem notwendigen Ausbau für den Förderbedarf, Wahrnehmungen und Entwicklung sowie den Ganztagsbetrieb an bestehenden Standorten, sind neun Schul-Neugründung vorgesehen.

  • Grundschulen: Helene-Kaisen-Schule – Neustadt, Schule Gartenstadt Werdersee – Neustadt, Schule an der Carl-Katz-Straße – Obervieland, Schule Sodenmatt – Huchting, Schule Woltmershausen - Woltmershausen, Schule Osterholz-Süd –Osterholz, Schule Überseestadt – Walle, Schule Am Heisterbusch – Burglesum
  • sowie die Neue Oberschule Überseestadt – Walle.

Hinzu kommen Ersatzneubauten für

  • Grundschulen: Schule an der Uphuser Straße – Osterholz, Schule Farge-Rekum – Blumenthal, Schule Rönnebeck – Blumenthal, und
  • Oberschulen: Oberschule Sebaldsbrück – Hemelingen, Oberschule Lesum – Burglesum.

In Interimsbauten bestehen bereits die kürzlich gegründeten Grundschulen Humannstraße und Helene-Kaisen sowie die seit langem in Mobilbauten bestehende Oberschule Ohlenhof. Für deren Bau wurden jeweils Aufträge erteilt.

„Wir haben es nicht mit einer kurz andauernden Welle des Bevölkerungswachstums zu tun. Die Zahlen steigen stetig und bleiben nach 2025 auf einem hohen Level. Anfang 2016 wurde nach den Bevölkerungs-Prognosen des Statistischen Landesamtes noch mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet. Die Anforderungen haben sich dann komplett gedreht. Zudem ist klar, dass wir auf das Wissen der Experten und Expertinnen vor Ort in Beiräten, Ortsämtern und Schulen angewiesen sind. Diese und weitere Aspekte sind in die Schulstandortplanung eingeflossen. Die kommenden Schülerzahl-Prognosen werden jährlich der Deputation vorgelegt. Daraufhin werden wir prüfen, ob die Annahmen, die wir im Schulstandortplan getroffen haben, noch gelten oder Maßnahmen angepasst werden müssen. Auch das geschieht mit den Akteuren in den Stadtteilen und natürlich auch in der Deputation“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Detaillierte investive Kosten für die einzelnen Bau-Projekte können seriös erst berechnet werden, wenn die konkreten Umsetzungsplanungen vorliegen. Zunächst werden Maßnahmen nach Dringlichkeit in eine Reihenfolge gebracht und in verschiedene Abschnitte sortiert. So entstehen Maßnahmenbündel. Die erforderlichen finanziellen Mittel zur weiteren Planung für das erste dieser Bündel werden von der Senatorin für Kinder und Bildung im ersten Quartal 2019 beziffert. Für den konsumtiven Bereich wird ab dem Jahr 2025 derzeit mit rund 43 Millionen Euro Mehrausgaben gerechnet. Dabei wurden die derzeitigen Sach- und Personalausgaben pro Schüler zugrunde gelegt.

Während der Deputationssitzung wurde ebenfalls das Konzept zur Erhöhung der Quote der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer diskutiert.
202 Klassen mit über 4.300 Schülerinnen und Schülern nehmen derzeit am Schwimmunterricht der 3. Klassen teil. „Die Ausgangsvoraussetzungen der Kinder sind dabei sehr unterschiedlich. Wir werden deshalb früher mit dem Erlernen des Schwimmens und der Wassergewöhnung beginnen. Wichtig ist aber auch, dass die Eltern intensiver und niedrigschwelliger über die Notwendigkeit des Schwimmen-Könnens informiert werden. Dafür liefert das Konzept Antworten“, sagte Senatorin Dr. Bogedan.

So wird unter anderem die Schwimmfähigkeit von Kindern ab dem Schuljahr 2019/20 in der Schuleingangsuntersuchung abgefragt. Einig sind sich die drei am Konzept beteiligten Senats-Ressorts für Kinder und Bildung, Sport sowie Gesundheit darüber, dass im schulischen Schwimmunterricht nicht kompensiert werden kann, was im Elternhaus versäumt worden ist. Sicher ist auch, dass die Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern in den vergangenen Jahren geringer geworden ist und dringend verbessert werden muss. Künftig soll der Schwimmunterricht bereits in der 2. Klasse stattfinden, um eine frühere Wassergewöhnung zu gewährleisten. Zudem soll die effektive Wasserzeit möglichst von 30 auf 45 Minuten erhöht werden.