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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Starker Rechtsstaat und moderne Infrastruktur – Bremer Agenda für die Justizministerkonferenz in Berlin

13.11.2018

Bei der an den beiden nächsten Tagen (14. und 15.11.2018) stattfindenden Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in der thüringischen Landesvertretung in Berlin wird sich Bremen für einen starken und effizienten Rechtsstaat und eine moderne Verkehrsinfrastruktur einsetzen. Zu diesem Zweck spricht sich Bremen für eine Reform des Verwaltungsprozessrechts und Veränderungen bei der Möglichkeit umweltrechtlicher Verbandsklagen aus. Ein weiteres von Bremen vorangebrachtes Thema ist die Sicherstellung der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung.

Bereits auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im vergangenen Jahr hatte sich Bremen für eine Reform des Verwaltungsprozessrechts ausgesprochen. Daraufhin war eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von unter anderem Bremen eingesetzt worden, um entsprechende Regelungsvorschläge zu erarbeiten und zu unterbreiten. Das Ergebnis dieser zusammen mit Nordrhein-Westfalen geleiteten Arbeitsgruppe liegt der Justizministerkonferenz nunmehr zur Beratung vor. Neben weiteren Änderungen sieht der Vorschlag unter anderem die Möglichkeit vor, dass Opfer rechtswidrigen Verwaltungshandelns ihre Schadensersatzansprüche direkt beim Verwaltungsgericht geltend machen können und nicht mehr gesondert vor das Landgericht gehen müssen. Zudem soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Häfen, Wasserkraftwerke und bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeführt werden, um so einen Instanzenzug zu sparen und zu schnelle Entscheidungen zu kommen.

„Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur Reform des Verwaltungsprozessrechts leisten einen wichtigen Beitrag zu der auch zukünftigen Sicherstellung einer effizienten Rechtsprechung und damit eines starken Rechtsstaates“, lobt Justizsenator Martin Günthner den Bericht der Arbeitsgruppe. „Durch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung direkt in dem bereits laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren mit einzuklagen sparen die Klägerinnen und Kläger viel Zeit und kommen schneller zu ihrem Recht. Dies ist beispielhaft für eine bürgernahe Justiz“, führt Senator Günthner aus. „Wichtig ist mir jedoch zu betonen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Möglichkeit handelt und der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten keinesfalls beschränkt werden soll“, so Günthner weiter.

“Die vorgeschlagene Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte um weitere Bereiche von Planfeststellungsverfahren dient sowohl der Entlastung der derzeit stark beanspruchten Verwaltungsgerichte als auch dem Interesse aller Beteiligten an einer schnellen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Behördenentscheidungen und damit der frühzeitigen Schaffung von Rechtssicherheit. Hinsichtlich großer Bau-, Industrie-, und Infrastrukturvorhaben ist festzustellen, dass Verwaltungsgerichtsverfahren von mehrjähriger Dauer nahezu unumgänglich sind, wenn solche Verfahren sich über drei Instanzen hinziehen. Hierdurch werden jedoch mitunter wirtschaftlich bedeutsame Infrastrukturprojekte langfristig verzögert, was mit großen Unsicherheiten für alle Beteiligten verbunden ist. Diesem Zustand soll durch die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte entgegengewirkt werden. Als Hafenstandort ist Bremen dabei vor allem die maritime Infrastruktur ein Anliegen“, erläutert Justizsenator Günthner.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz für eine moderne Infrastruktur steht auch der bremische Vorstoß zur Reform der umweltrechtlichen Verbandsklage.
„Viele Gerichtsverfahren gegen Planfeststellungen für große Infrastrukturprojekte werden nicht mehr von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern selbst, sondern von hierzu durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz legitimierten Naturschutzverbänden geführt. Dieses Gesetz enthielt in der Vergangenheit eine Beschränkung dahingehend, dass die Verbände sämtliche Einwände bereits im behördlichen Verfahren geltend machen mussten, sofern sie ordnungsgemäß beteiligt wurden und auch lediglich die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften geltend machen konnten. Diese Regelungen können aufgrund einer Entscheidung des EuGH nicht mehr angewandt werden. Ich setze mich daher dafür ein, dass die entgegenstehenden Vorschriften auf europäischer Ebene geändert werden, damit derartige, der Verfahrensvereinfachung dienenden Vorschriften wieder eingeführt werden können“, erklärt Senator Günthner.

Bezüglich des unter anderem von Bremen vorbereiteten Beschlussvorschlags zur Sicherstellung der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung führt Justizsenator Günthner aus: „In der Vergangenheit ist es in einigen wenigen, dafür jedoch sehr öffentlichkeitswirksamen Fällen zur Missachtung gerichtlicher Entscheidungen durch Behörden der öffentlichen Verwaltung gekommen. Diesen Umstand nehme ich mit Besorgnis zu Kenntnis, weil die Exekutive in einem Rechtsstaat ausnahmslos die Entscheidungen der Judikative zu respektieren und umzusetzen hat. Dies soll durch die Beschlussfassung auf der Justizministerkonferenz ausdrücklich bekräftigt werden.“