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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Jörg Schulz eröffnet zweite länderübergreifende Tagung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

17.10.2018

Vom 17. bis zum 19. Oktober 2018 veranstaltet der Senator für Justiz und Verfassung die zweite Fachtagung für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der norddeutschen Staatsanwaltschaften. Aufgrund der großen Resonanz auf die erste "Nordverbundstagung zur Vermögensabschöpfung" im Jahr 2017 richtet auch dieses Jahr Bremen eine Tagung zum Erfahrungsaustausch der staatsanwaltlichen Experten der Vermögensabschöpfung aus. Vermögensabschöpfung bei Straftaten ist eine Säule der effektiven Verbrechensbekämpfung.

Tagungsleiterin Oberstaatsanwältin Claudia Helberg, Vorsitzende des Rechtsauschusses, Sacha Aulepp, Staatsrat Jörg Schulz und der Leitende Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn (v.l.)
Tagungsleiterin Oberstaatsanwältin Claudia Helberg, Vorsitzende des Rechtsauschusses, Sacha Aulepp, Staatsrat Jörg Schulz und der Leitende Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn (v.l.)

Die Anforderungen, die das im Jahr 2017 grundsätzlich reformierte Gesetz zur Vermögensabschöpfung an die Strafverfolgungsbehörden stellt, sind hoch und ziehen einen großen Fortbildungsbedarf nach sich. An der Veranstaltung, die Oberstaatsanwältin Claudia Helberg (Staatsanwaltschaft Bremen) leitet, nehmen insgesamt 30 Fachleute aus 17 norddeutschen Staatsanwaltschaften teil. Während der dreitägigen Veranstaltung werden sie sich in Vorträgen und Fachdiskussionen über Themen wie die Rechtsprechung nach der Reform der Vermögensabschöpfung und Gewinnabschöpfung bei Unternehmen austauschen.

Besondere Bedeutung kommt bei der Tagung auch dem Instrument der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung im Bereich der organisierten Kriminalität zu. So kann seit der im Juli 2017 in Kraft getretenen Reform der Vermögensabschöpfung auf kriminelle Weise erlangtes Vermögen mit unklarer Herkunft leichter abgeschöpft werden, selbst wenn die Zuordnung zu konkreten Straftaten nicht gelingt. Ein entsprechender Schlag gegen die organisierte Clankriminalität ist der Staatsanwaltschaft Bremen im September dieses Jahres in einem Verfahren des banden- und gewerbsmäßigen Betruges mit "falschen Polizeibeamten" zum Nachteil älterer Menschen gelungen. Zehn Immobilien, über 440.000 Euro Bargeld sowie vier hochwertige PKW (Porsche und Audi R8) konnten sichergestellt werden.

Durch die Vermögensabschöpfung soll einerseits verhindert werden, dass Einnahmen aus Delikten in weitere Straftaten investiert werden. Staatsrat Schulz führt hierzu aus: "Straftäter der organisierten und insbesondere auch der Clankriminalität häufen nicht selten ein beträchtliches Vermögen an. Nur der umfassende und konsequente Entzug der Einnahmen entzieht ihren Machenschaften effektiv und nachhaltig den Boden." Andererseits dienen die Vermögensschöpfungsmaßnahmen natürlich auch dem Opferschutz. Die sichergestellten Vermögenswerte sollen am Ende des Verfahrens an die Betrugsopfer ausgekehrt werden.

Foto: Staatsanwaltschaft Bremen