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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Neuordnung des Anmeldeverfahrens für Grundschulen

30.08.2018

Das Einschulungsverfahren der Stadt Bremen wurde neu geordnet. Die Anmeldungen finden künftig nicht mehr im Januar, sondern bereits im Oktober statt. Der Anmeldezeitraum für das kommende Schuljahr ist vom 15. bis 30. Oktober 2018. Hierzu erhalten die Eltern im September einen Brief der Bildungsbehörde mit allen Informationen zur Anmeldung. Über die dort ebenfalls mitgeteilte Internetadresse können die Eltern sehen, welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist.

Zum kommenden Schuljahr (2019/20) werden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die erst später sechs Jahre alt werden, gibt es eine neue Regelung: Diese sogenannten „Karenzzeitkinder“ sind diejenigen, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2019 sechs Jahre alt werden. In diesen Fällen können die Kinder in die Schule kommen. Maßgeblich dafür ist das schulärztliche Gutachten. Eltern von Kindern, die noch später geboren sind und erst zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Januar 2020 sechs Jahr alt werden, müssen bei der zuständigen Grundschule einen speziellen Antrag stellen, wenn ihr Kind in die Schule kommen soll. Über den Antrag entscheidet die zuständige Grundschule auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung sowie der Einschätzung der Kita. Die Untersuchungen durch den schulärztlichen Dienst finden ab November statt. Auch dazu werden die Eltern in den nächsten Wochen angeschrieben.

Mehr Informationen zur Anmeldung und zur Einschulung gibt es – auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Russisch, Türkisch und in Leichter Sprache – unter: www.bildung.bremen.de/grundschule