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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Mehr rollstuhlgerechte Wohnungen in Bremen


Bauressort, der Landesbehindertenbeauftragte und die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft wollen das Angebot maßgeblich verbessern

03.07.2018

Mit dem Ziel ein größeres Angebot an rollstuhlgerechten Wohnungen in der Stadtgemeinde Bremen zu schaffen, hat Bausenator Dr. Joachim Lohse heute (3. Juli 2018) gemeinsam mit Bremens Landesbehindertenbeauftragtem Dr. Joachim Steinbrück und Thomas Tietje, Vorsitzender der agWohnen Bremen-Bremerhaven, eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Mit dieser stimmen sie darin überein, dass in Bremen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit Rollstuhl und zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen ergriffen werden sollen.

Sie unterzeichneten die freiwillige Selbstverpflichtung für mehr rollstuhlgerechte Wohnungen in Bremen (v.l.n.r): Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück, Bausenator Dr. Joachim Lohse und Vorsitzender der agWohnen Thomas Tietje
Sie unterzeichneten die freiwillige Selbstverpflichtung für mehr rollstuhlgerechte Wohnungen in Bremen (v.l.n.r): Landesbehindertenbeauftragter Dr. Joachim Steinbrück, Bausenator Dr. Joachim Lohse und Vorsitzender der agWohnen Thomas Tietje

Anlass für die Vereinbarung ist die Kritik des Landesteilhabebeirats, von Verbänden behinderter Menschen sowie des Landesbehindertenbeauftragten, dass es in Bremen aktuell zu wenig bezahlbare rollstuhlgerechte Wohnungen gibt. Durch den gestiegenen Neubau in den vergangen Jahren sind punktuell mehr barrierefreie sowie rollstuhlgerechte Wohnungen entstanden. „Dennoch haben Menschen, die eine rollstuhlgerechte Wohnung benötigen, große Schwierigkeiten eine geeignete Wohnung zu finden. Mit dieser gemeinsamen Erklärung setzen wir eine in der Novelle der Bremischen Landesbauordnung vorgesehene verbindliche Quote für den Bau rollstuhlgerechter Wohnungen zunächst für drei Jahre aus. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung soll ein bedarfsgerechteres und somit ein besseres Angebot für auf einen Rollstuhl angewiesene Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden“, sagte Bausenator Lohse anlässlich der Unterzeichnung. Ziel ist es, nicht der bisher im Gesetzentwurf der Landesbauordnung vorgesehenen starren Regelung zu folgen, sondern im direkten Abgleich mit den Betroffenen dort entsprechende Wohnungen in ausreichender Anzahl zu schaffen, wo sie benötigt werden. „Das uns dazu eine Selbstverpflichtung mit der Wohnungswirtschaft gelungen ist, freut mich ungemein, da wir so gemeinsam exakt für den jeweiligen Bedarf planen können“, so Bausenator Lohse.

„Die freiwillige Selbstverpflichtung bietet die Chance, die Wohnraumversorgung für Menschen mit Rollstuhl deutlich zu verbessern,“ erklärte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück hierzu. „Wichtig ist aber, dass sich möglichst alle Personen, die Bedarf an einer rollstuhlgerechten Wohnung haben, an der Umfrage von kom.fort beteiligen.“

Die Unterzeichner sind sich darüber einig, dass die Datenlage über den tatsächlichen Bedarf an rollstuhlgerechtem Wohnraum verbessert werden muss. Denn momentan ist nicht bekannt, wie viele Menschen aktuell einen Bedarf an einer rollstuhlgerechten Wohnung in Bremen haben und es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob jeweils ein Bedarf an einer Single- oder Mehrpersonenwohnung besteht.

„Eine gute Datengrundlage ermöglicht es der Wohnungswirtschaft sich bei der Planung von Neubauten am Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen zu orientieren. So kann auf die Nachfrage der rollstuhlfahrenden Bürgerinnen und Bürger reagiert werden und lange Wartezeiten für diese Wohnungen verkürzt werden“, so der Vorsitzender der agWohnen, Thomas Tietje.

Mit folgenden Maßnahmen soll das Angebot bedarfsgerechter und rollstuhlgerechter Wohnungen in der Stadtgemeinde Bremen verbessert werden:

  • In die Bremische Landesbauordnung wird die Regelung aufgenommen, dass von den nach § 50 Absatz 1 Satz 1 und 2 barrierefrei herzustellenden Wohnungen in Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine und bei mehr als zwanzig Wohnungen mindestens zwei Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Die Regelung wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst für drei Jahre ausgesetzt.
  • Bis zum Inkrafttreten der genannten Regelung wird im Rahmen der Selbstverpflichtung der Wohnungswirtschaft der aktuelle Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in Bremen bis Ende Januar 2019 mit dem Ziel ermittelt, im Anschluss hieran bei den anstehenden Wohnungsneubauten auch am Bedarf orientierte rollstuhlgerechte Wohnungen zu bauen. Bürgerinnen und Bürger sollen hierzu ihren Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen dem Verein kom.fort mitteilen, der im Rahmen einer Befragung den tatsächlichen Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen ermittelt.
  • In einem zweiten Schritt wird die ermittelte Nachfrage systematisch mit den Neubauvorhaben der Wohnungswirtschaft mit dem Ziel abgeglichen, die Entstehung rollstuhlgerechter und am tatsächlichen Bedarf orientierter Wohnungen zu bewirken.
  • Im dritten Schritt wird ein Verfahren geschaffen, durch welches sichergestellt wird, dass frei werdende rollstuhlgerechte Wohnungen zunächst Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern angeboten werden. Hierbei werden angemessene Wohnungsangebote, die aus persönlichen und nicht vom Wohnungsunternehmen vertretbaren Gründen vom Interessenten abgelehnt werden, zu Gunsten der Wohnungswirtschaft berücksichtigt.
  • Zur Begleitung der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen wird ein Begleitgremium gebildet. Neben den Unterzeichnern gehören dem Gremium der Landesteilhabebeirat, die Seniorenvertretung, das Forum Barrierefreies Bremen sowie die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport an. Der Vorsitz des Gremiums liegt beim Verein kom.fort.
  • Die Vertreter der Wohnungswirtschaft teilen dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und dem Verein kom.fort fortlaufend vorhabenbezogen mit, welche Wohnungen auf Grundlage dieser Vereinbarung entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-2 mit der Zusatzanforderung „R“ errichtet worden sind.
  • Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neufassung der Bremischen Landesbauordnung wird durch die Unterzeichner - unter Beteiligung des Begleitgremiums - eine Bewertung der Umsetzung der vorliegenden Erklärung sowie der Quote für rollstuhlgerechten Wohnraum gemäß der Landesbauordnung erfolgen.

Foto: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr