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Der Senator für Inneres und Sport

Bremen mit Berlin für Abschaffung des Optionszwanges

Gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

09.03.2010

Der Senat hat heute (9.3.2010) beschlossen, der Bundesratsinitiative des Landes Berlin mit dem Ziel der Streichung des Optionszwanges beizutreten. Beide Länder wollen den Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erneut in den Bundesrat einbringen, in dem die Aufhebung der in § 29 StAG geregelten Optionspflicht vorgeschlagen wird. Nach dem Änderungsentwurf haben alle in Deutschland geborenen bzw. eingebürgerten Kinder, die unter § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG fallen, auf Dauer die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten.

Nach dem bisher geltenden § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist verbunden mit der Verpflichtung nach § 29 StAG, sich nach Vollendung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit, die über die Eltern erlangt wurde, zu entscheiden. Diese Verpflichtung und die daraus folgenden komplizierten Regelungen waren schon bei ihrer Einführung rechtlich und rechtspolitisch umstritten.

„Die Optionspflicht ist ein juristisches Konstrukt. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu erheblichen Problemen innerhalb der betroffenen Migrantenfamilien führen“, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen sei „ in Deutschland verwurzelt und wird dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben“, so Mäurer. Es ist daher nach Auffassung des Senats integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen.
Außerdem ist das Optionsverfahren nach Darstellung des Senats mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand.