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Der Senator für Finanzen

"Meilenstein zur Digitalisierung der Verwaltung"

Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen

14.03.2018

Die Bremische Bürgerschaft hat heute (Mittwoch, 14. März 2018) das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen beschlossen. "Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe. Elektronische Kommunikationswege sind für eine serviceorientierte und effizient arbeitende Verwaltung unverzichtbar. Das heute beschlossene Gesetz bildet den Rahmen für den flächendeckenden Einsatz des E-Governments", erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert mit Blick auf den Bürgerschaftsbeschluss. "Ein weiterer Meilenstein zur Digitalisierung der Verwaltung."

Ziel des Gesetzes: Verwaltungsverfahren sollen einfacher und nutzerfreundlicher werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen z.B. unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung elektronisch in Kontakt treten können, dabei müssen auch verschlüsselte Zugänge angeboten werden. Informationen über Verwaltungsdienste und dazugehörige Formulare oder Gebühren sollen online abrufbar sein. Außerdem werden Regelungen zum E-Rechnungsverfahren getroffen. Ziel der E-Rechnung ist ein durchgängig medienbruchfreier Prozess von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung.

Das Gesetz dokumentiert Bremens Vorreiterrolle bei der Einführung der E-Rechnung. Ab 27. November 2018 schreibt es die flächendeckende Annahme von E-Rechnungen in der gesamten Kernverwaltung des Landes Bremen und der beiden Städte Bremen und Bremerhaven vor - ein Jahr früher als von der EU gefordert.

Die Verwaltung wird auch "nach innen" moderner und effizienter. Verfahren sollen erleichtert, beschleunigt und ohne Medienbrüche abgewickelt werden. Elektronische Akten sollen in allen Verwaltungsbereichen eingeführt werden. Landesbehörden werden mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen hierzu ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet.