Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Zweitwohnungsteuer 2017 wird fällig

30.01.2018

Das Finanzamt Bremen erinnert alle steuerpflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2017 zum 1. März 2018.
Eine Steueranmeldung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahresanmeldung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Steuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der zuständigen Finanzkasse zu entrichten oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Bankverbindungen lauten:
Bremer Landesbank, IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22XXX
oder Sparkasse in Bremen, IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22XXX

Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben oder wurden die Steuerpflichtigen vom Finanzamt Bremen zur Abgabe der Zweitwohnungsteuer-Anmeldung aufgefordert, ist eine neue Steueranmeldung bis zum 1. März 2018 abzugeben.

Alle Informationen und Formulare finden Sie auch im Internet unter:
www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer