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Senatskanzlei

Bremen im Bundesrat – Bundesratssitzung am 15. Dezember in Berlin

14.12.2017

Die 963. ist letzte Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr. Sie findet am kommenden Freitag (15. Dezember 2017) statt. Für Bremen werden diesmal der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, und Bremens Bevollmächtigte beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, Staatsrätin Ulrike Hiller, am Plenum teilnehmen.

Im letzten Bundesratsplenum des Jahres richtet sich der Blick vor allem nach vorn: Es sind die zukunftsrelevanten europäischen Fragen, die die Tagesordnung am Freitag beherrschen: Wie geht es weiter mit der EU? Wie soll deren Finanzierung und Handelspolitik aussehen? Wie sichert Europa die Informationsgesellschaft? Zu entsprechenden EU-Vorlagen wird sich der Bundesrat voraussichtlich umfangreich äußern, insbesondere zu den Reflexionspapieren, die die Kommission zu ihrem Weißbuch über die Zukunft der EU herausgegeben hat. Daneben steht die Kommissions-Empfehlung zur Aufnahme der BREXIT-Verhandlungen auf der Tagesordnung. Neben diesen wichtigen Themen haben folgende Tagesordnungspunkte eine besondere Relevanz für Bremen:

TOP 04 - Freie Hansestadt Bremen für gleichberechtigten Zugang aller Frauen zu Verhütungsmitteln

Bremen setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Bremen und Niedersachsen haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, der am 22. September 2017 erstmals im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Nach dem Antrag sollen die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden. Dem Entschließungsantrag sind die Länder Brandenburg und Thüringen ebenfalls beigetreten.

TOP 26 - Freie Hansestadt Bremen für nationalen Aktionsplan zur Reduzierung von Glyphosateinsätzen

Bremen tritt dem Entschließungsantrag zu Anwendungsregelungen Glyphosat der Thüringer Landesregierung bei. Durch den Antrag soll unter anderem die Bundesregierung dazu auffordert werden, spezielle Anwendungsregelungen mit der Zulassung einzuführen, die den notwendigen Schutz der Biodiversität gewährleisten.

TOP 31 - Freie Hansestadt Bremen für zeitgemäße sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Bremen tritt dem Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringens bei. Mit dem Antrag soll § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) aufgehoben werden, da die Strafvorschrift überholt ist und den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl widerspricht.

Die Strafvorschrift des § 219a StGB, will verhindern, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas „Normales“ dargestellt und kommerzialisiert wird. Die Sanktionierung des Anbietens auch von sachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde 1933 in das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt.

Die Vorschrift des § 219a StGB widerspricht den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Schwangere sollen durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. Zugleich dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/963/tagesordnung-963.html