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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Unabhängige Kommission soll neue Regelsätze ermitteln

Sozialsenatorin Rosenkötter: „Expertenwissen muss im Vordergrund stehen“

17.02.2010

Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter hat heute (17.02.2010) Bundesministerin von der Leyen aufgefordert, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, die einen Vorschlag erarbeiten soll, wie und in welcher Höhe die künftigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger/innen festgesetzt werden sollen. Rosenkötter: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber am 9. Februar vorgegeben, dass er die Regelsätze ‚in einem transparenten und sachgerechten Verfahren’ zu ermitteln hat." Mit einer unabhängigen Kommission werde am ehesten erreicht, dass in diesem kontroversen Thema ein sachlicher Konsens gesucht werden kann und die gesellschaftlichen Gruppen in die Kompromissfindung eingebunden werden. „Expertenwissen und nicht parteipolitische Opportunität müssen im Vordergrund stehen“, erklärte die Sozialsenatorin.

Nach Auffassung der Senatorin sollten einer solchen Kommission ausgewiesene Wissenschaftler/innen, die Sozialpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), Wohlfahrtsverbände und Kirchen sowie Betroffenenvertreter angehören. Die Geschäftsführung könne der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge übernehmen.

Rosenkötter hatte sich unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ein Kinder-Grundeinkommen ausgesprochen, das mehr Chancengleichheit für alle Kinder ermöglicht. Ein solches Grundeinkommen unterstütze Alleinerziehende und bringe obendrein noch einen gewaltigen Bürokratieabbau mit sich. Mit einem Kinder-Grundeinkommen würde jedem Kind ein bestimmter Betrag zustehen. Wer kein eigenes Einkommen habe, könne damit das, was ein Kind braucht, auch finanzieren. Wer selbst Geld verdient, müsse den Betrag – je nach Einkommenshöhe – versteuern. Ihr jetziger Vorschlag nach einer unabhängigen Kommission diene dazu, für die Zeit bis zu dieser großen Lösung einen sachgerechten Weg für die Neufestsetzung der Regelsätze zu finden, an dem sich später auch das Grundeinkommen orientieren müsse.