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Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2018 ist fällig

Finanzamt verschickt neue, rote Hundemarken

08.12.2017

Das Finanzamt Bremen erinnert alle Hundebesitzerinnen und –besitzer in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das kommende Jahr. Bis zum 15. Januar 2018 ist die Steuer in Höhe von 150 Euro je Hund zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht. ´

Die bisherigen blauen Hundesteuermarken verlieren zum 31. Dezember 2017 ihre Gültigkeit. Das Finanzamt Bremen versendet deshalb jetzt Hundesteuerbescheide mit neuen Hundesteuermarken. Alle Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Die neue Hundesteuermarke ist rot und vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Wichtig: Bei der Überweisung muss immer die Hundesteuernummer angeben werden. Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Steuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.

Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:
Bremer Landesbank: IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22
oder Sparkasse in Bremen: IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22

Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen auch im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/hundesteuer