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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Tipps für die Anmeldung zur Grundschule

Anmeldungen vom 8. bis 26 Januar 2018 / Neue Betreuungskennziffer wird ebenfalls verschickt

07.12.2017

Einige Kinder fiebern dem Termin schon jetzt entgegen – ihrer Einschulung. Zum kommenden Schuljahr 2018/2019 werden 4.358 Kinder schulpflichtig, weil sie vor dem 1.Juli 2012 geboren sind (Stand 11/2017). Hinzu kommen Kinder, die auf Antrag ihrer Eltern eingeschult werden können. Das sind sogenannte Karenzzeitkinder, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2012 geboren sind. Was für die Anmeldung in die Grundschule getan werden muss, welche Schule überhaupt die Anmeldeschule ist und welche Fristen eingehalten werden müssen, darüber wurden die entsprechenden Eltern in diesen Tagen per Brief informiert. Im kommenden Jahr finden die Anmeldetage vom 8. bis 26. Januar in den Bremer Grundschulen statt.

Erziehungsberechtigte haben derzeit eine Menge Fragen. An welchem Tag wird mein Kind genau eingeschult und wie kann ich es am besten im Schulalltag und Zuhause unterstützen? Welche Grundschulformen gibt es und wie wird der Tagesablauf meines Kindes sein? Auf diese und noch mehr Fragen gibt der neue Infoflyer "Von der Kita in die Grundschule" der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) Antworten. Auf eingängige Weise werden Tipps zur Einschulung in sechs Sprachen und sehr bald auch in Leichter Sprache gegeben.

Die Flyer sind in Schulen, in den Auslagen verschiedener Institutionen und auf der SKB-Homepage unter https://www.bildung.bremen.de/grundschule-3719 zu finden.

Ebenfalls auf der Homepage aufgelistet sind Termine für Tage der offenen Tür und Eltern-Info-Tage in den meisten Bremer Grundschulen - übersichtlich nach Regionen sortiert.

Eltern, die das Schreiben zur Einschulung nicht im Briefkasten hatten, können es direkt bei der Senatorin für Kinder und Bildung unter den Telefonnummern 0421/361-18389 oder 361-4935 anfordern.

Nach den Anmeldeschreiben für die Grundschulen werden Eltern von angehenden Erstklässlerinnen und Erstklässlern vor Weihnachten weitere SKB-Behördenpost bekommen. Dabei geht es um die Betreuungskennziffer (BKZ), eine Identifikationsnummer, die in diesem Jahr zum ersten Mal verschickt wird. Durch die BKZ werden die Zusage-Verfahren im Bereich der außerschulischen Nachmittagsbetreuung (beispielsweise Hort) verbessert. Kinder, die an einer verlässlichen Grundschule angemeldet werden bzw. die voraussichtlich keinen nachmittäglichen Betreuungsplatz in einer Ganztagsschule bekommen, können für eine außerschulische Nachmittagsbetreuung in einer Tageseinrichtung (z.B. Hort) angemeldet werden. Für diese Anmeldung brauchen zunächst nur diese Eltern die BKZ und behalten sie dann für die kommenden Jahre.

Eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz ist noch keine Zusage. Die Zusagen werden Mitte April 2018 von den Tageseinrichtungen verschickt. Zudem existiert kein Rechtsanspruch auf einen nachmittäglichen Betreuungsplatz.

Fragen zur BKZ beantworten die Expertinnen und Experten der Hotline für Kindertagesbetreuung unter 0421/361-92000. Die Hotline-Zeiten sind Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr und Dienstag und Mittwoch von 13:30 bis 15:30 Uhr.