Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Strafverfolgung von Hasskommentaren im Netz und strengere Regeln für Social Bots – Bremen bei Justizministerkonferenz erfolgreich

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Strafverfolgung von Hasskommentaren im Netz und strengere Regeln für Social Bots – Bremen bei Justizministerkonferenz erfolgreich

09.11.2017

Bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin (09.11.2017) hat Bremen sich erfolgreich für strengere Regeln bei der Nutzung von sogenannten "Social Bots" eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Computerprogramme, die automatisiert in sozialen Netzwerken kommunizieren. Sie täuschen dabei vor, eine menschliche Identität zu haben. Als menschliche Nutzer getarnt werden Social Bots unter anderem genutzt, um Meinungsäußerungen vorzutäuschen und dadurch politische Diskussionen zu beeinflussen.

"Mit Social Bots werden Bürgerinnen und Bürger auf perfide Weise und gezielt über die Bedeutung von Sachverhalten getäuscht. Wer im Internet mit anderen über Politik redet, muss sich darauf verlassen können, dass er es wirklich mit Menschen zu tun hat – und nicht mit von interessierten Kreisen gesteuerten Meinungsrobotern, die sich hinter gefälschten Profilen verstecken. Erstellt ein Roboter einen Tweet oder ein Post, muss die Nachricht also eine Art Siegel 'automatisch erstellt und versandt' tragen", so Justizsenator Martin Günthner.

Derzeit existieren in Deutschland keine Vorschriften über den Einsatz von Social Bots. Nach den heute unter anderem auf Betreiben Bremens gefassten Beschlüssen streben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Telemediengesetzes und des europäischen Rechts an. Ziel ist es, dass Beiträge von Social Bots zukünftig als solche gekennzeichnet werden müssen und ein Verstoß hiergegen mit einem Bußgeld geahndet wird.

"Social Bots gefährden mit Manipulation und Täuschung das Funktionieren der demokratischen Meinungsbildung. Versteckt eingesetzte Social Bots öffnen die Tür zu tausendfach automatisch erzeugter Hetze und Fake News im Netz. Für den freiheitlichen Rechtsstaat, der auf den offenen Wettstreit der Argumente und Meinungen setzt, ist dies nicht hinnehmbar. Bremen war hier bei der Vorbereitung zur Justizministerkonferenz seit dem Sommer sehr aktiv. Ich begrüße es daher sehr, dass der automatisierte Charakter von Äußerungen durch Social Bots zukünftig offen gelegt werden muss", so Martin Günthner.

Auf Initiative Bremens umfasst die von der Justizministerkonferenz angestrebte Kennzeichnungspflicht für Social Bots auch den Einsatz durch Parteien und deren Anhänger.

In einem weiteren Beschluss zeigten sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder besorgt über die Zunahme strafbarer Hasskommentare im Internet und die Gefahr einer Ausbreitung extremistischer Gesinnungen. Betont wurde die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung solcher Äußerungen. Ohne Strafanzeigen bleibe das tatsächliche Ausmaß von Hassreden im Netz im Dunkeln, Täterinnen und Täter wähnten sich zunehmend in einem rechtsfreien Raum.

"Es freut mich, dass die Justizministerkonferenz die Notwendigkeit einer effektiven Strafverfolgung von Hasskommentaren im Netz in dieser Weise hervorhebt. Damit bestätigen die Justizministerinnen und Justizminister die von Bremen bereits im Mai im Bundesrat vertretene Position, dass strafbare Hasskommentare im Internet nicht nur gelöscht, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden müssen (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 17.05.2017). Wer eine wirksame Strafverfolgung gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit, Hetze und Rassismus im Netz fordert, darf auf eine Anzeigepflicht der sozialen Netze gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht verzichten. Die Erfahrung zeigt, dass die Anonymität des Netzes andernfalls zur Begehung von Straftaten genutzt wird", betont der Justizsenator.