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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Interessensbekundungsverfahren für Aufsuchende Altenarbeit startet

31.08.2017

Am 1. September 2017 beginnt das Einsendeverfahren für die Anträge der Aufsuchenden Altenarbeit - Hausbesuche. Bis zum 13. Oktober werden alle Interessenbekundungen bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport entgegengenommen.

"Die Aufsuchende Altenarbeit ist ein wichtiger Baustein in der Altenarbeit. Keiner sollte im Alter isoliert und ohne Hilfe leben, deshalb werden wir die Aufsuchende Altenarbeit erweitern und verstärkt fördern", so die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Anja Stahmann, die auf eine breite Beteiligung von Trägern hofft.

Das Programm der Aufsuchenden Altenarbeit soll die Selbständigkeit der älteren Menschen erhalten und zur Stärkung des Auftretens in der Gesellschaft beitragen. Ziel der Ausweitung ist es, zurückgezogene ältere Menschen, die vorwiegend alleine leben, durch Besuchs- und Begleitdienste zu unterstützen, ihnen zu einer gesellschaftlichen Teilhabe zu verhelfen und sie bei Bedarf in die bestehende Altenhilfestruktur zu integrieren. Das Angebot ist bisher in drei Stadtteilen verstetigt, weitere Förderungen sollen nun hinzukommen. Träger, die ihre Konzepte organisatorisch und wirtschaftlich fundiert darlegen können, haben gute Aussichten auf eine staatliche Förderung. Ausdrücklich aufgerufen sind Netzwerke sozialer Dienstleister, freie und private Träger sowie Kirchen, Sozialzentren, Ortsämter, Vereine und Initiativen.

Vor allem an Menschen mit wenigen sozialen Kontakten richtet sich die Aufsuchende Altenarbeit, da viele von ihnen durch bisherige lokale Angebote im Bereich der offenen und ambulanten Altenhilfe nicht erreicht werden. Im Rahmen der vorgelegten Eckwerte für 2018 und 2019 ist eine Erhöhung der Mittel auf 255.000 Euro vorgesehen.

Die Aufsuchende Altenarbeit bezieht sich vorwiegend auf Hausbesuche von Freiwilligen. Aber auch Kontaktangebote für Personen, die nicht zu Hause besucht werden möchten, sind im Programm mit enthalten. Um diese Produktpalette anbieten zu können, ist die Aufsuchende Altenarbeit auf Kooperationen mit Dienstleistern und der Mobilisierung von Ehrenamtlichen angewiesen, die durch die Arbeit der Träger gewonnen werden sollen.

Die Auswahl der Interessenten wird vom Beirat für Aufsuchende Altenarbeit vorgenommen, das Endergebnis wird dann letzten Endes in der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgetragen. Wichtig für eine Berücksichtigung der Interessenten ist, dass sie Erfahrungen im Bereich der sozialen Arbeit mit älteren Menschen und Altenhilfestrukturen haben. Alle ausgewählten Träger werden durch den Senat mit einer ein- bis zweijährigen Zuwendung gefördert.