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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Förderung zur energieeffizienten Gebäudesanierung jetzt umfangreicher als bisher

30.08.2017

Die Förderbedingungen zur energieeffizienten Gebäudesanierung in Bremen sind zum 1.September 2017 verbessert worden. Gefördert werden künftig Wärmeschutzmaßnahmen an Wohngebäuden in Bremen und Bremerhaven, die vor 1995 gebaut worden sind und maximal 12 Wohneinheiten umfassen. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden,
  • Hochwärmedämmende Fenster,
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems,
  • Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem.

Zudem werden Bauwillige, die mehrere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden Gebäude-Außenwände und -Dächer zusammenschließen, mit einem zusätzlichen finanziellen Bonus belohnt.

Mit dem erweiterten Förderspektrum wird die energieeffiziente Wohngebäudesanierung noch attraktiver, denn die bremische Förderung kann neben der Bundesförderung in Anspruch genommen werden, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihren Zuschuss- und Kreditprogrammen „Energieeffizient Sanieren“ anbietet.

Ein durchschnittliches Ein-Familien-Reihenendhaus kann beispielsweise bei einer Dach-, Kern- und Kellerdeckendämmung, bei Qualitätssicherungsmaßnahmen oder der Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowie durch Boni für die umfangreiche Sanierung und den Zusammenschluss mit einem Nachbarn mit rund 3.300 Euro allein aus bremischen Mitteln gefördert werden.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands hat viele positive Wirkungen: die Gebäudesubstanz wird verbessert und dadurch auch die Behaglichkeit der Wohnräume erhöht. Zudem werden die Heizkosten reduziert und die CO2-Emissionen gesenkt. „Insgesamt können Bürgerinnen und Bürger mit einer energetischen Sanierung sowohl den Wert der Immobilie steigern als auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ökologie und Ökonomie greifen hierbei sinnvoll ineinander“, sagt Umwelt- und Bausenator Joachim Lohse zu den verbesserten Förderbedingungen.

Förderanträge nach der neuen Förderrichtlinie können ab dem 1. September bei Bremer Modernisieren (BreMo) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind zum selben Zeitpunkt im Internet unter www.bremo.info verfügbar.

Telefonische Auskünfte für Antragsteller in Bremen erteilt BreMo dienstags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter Tel.: (0421) 835 888-22. Antragsteller aus Bremerhaven können sich an das Kundencenter der swb Vertrieb Bremerhaven unter Tel. 0471 95 89 100 wenden.