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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Zum Wochenende ist mit erhöhten Ozonwerten zu rechnen - Umweltressort spricht vorsorgliche Warnung aus

24.05.2017

Aufgrund der aktuellen Wettervorhersage für das kommende Wochenende und dem darauffolgenden Montag warnt die Umweltbehörde vorsorglich vor einer wahrscheinlichen Überschreitung des Ozonwarnwertes (180 µg/m³ bezogen auf Einstundenmittelwerte).
Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen und chemische Substanzen wie Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen führen zur Bildung von bodennahem Ozon. Dieses farblose, giftige und chemisch sehr reaktive Gas kann zu Reizung der Atemwege, Husten, Kopfschmerzen und Atembeschwerden bis hin zu Einschränkungen der Lungenfunktion und Lungenkrankheiten führen.

Personen, die erfahrungsgemäß besonders empfindlich auf Ozon reagieren, wird vorsorglich empfohlen, ungewohnte körperliche Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Von sportlichen Ausdauerleistungen wird abgeraten. Diese sollten in die frühen Morgenstunden verlegt und in den Mittags- und Nachmittagsstunden vermieden werden.
Bei einer Überschreitung fordert das Umweltressort die Autofahrer auf, nach Möglichkeit unnötige Fahrten zu unterlassen und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Privat genutzte Geräte mit Verbrennungsmotoren, wie z.B. Rasenmäher, sollten ebenfalls nicht benutzt werden.

Mit folgenden weiteren Empfehlungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger allgemein mit dazu beitragen die Ozonbelastung zu verringern:

  • Möglichst keine Motorräder ohne Abgaskatalysator und Verdunstungsstopp benutzen.
  • Bei Neukauf eines Autos auf die Abgaswerte achten.
  • Im Haushalt und Kleingewerbe sollten generell nur lösemittelfreie oder lösungsmittelarme Lacke verwendet werden.
  • Bei Renovierungsarbeiten lösemittelfreie Abbeizmittel, Farben usw. verwenden.
  • Abgasintensive Maschinen und Geräte im Garten vermeiden.
  • Strombedarf drosseln, um die Kraftwerksemissionen – zum Beispiel an Stickoxiden – mit zu senken.

Gemäß der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Umweltbehörde verpflichtet bei einer Überschreitung der Ozonwerte von 180 µg/m³ die Bevölkerung über die örtliche Medien zu informieren.