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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Gegen Hass-Postings: Bremen auf Bundesebene erfolgreich

Rechtsausschuss des Bundesrates schließt sich Bremer Anträgen auf Verschärfung des Gesetzes gegen Hasskommentare an

17.05.2017

Im Kampf gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet hat Bremen mit seiner Forderung nach einer Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen Erfolg erzielt. Das Gesetz firmiert umgangssprachlich auch als "Gesetz gegen Hasskommentare" oder als "Facebook-Gesetz".

Am heutigen Dienstag (17.05.2017) stimmte der Rechtsausschuss des Bundesrates dem Antrag Bremens zu, die Straftatbestände, bei denen ein Internetposting gelöscht werden muss, erheblich zu erweitern. Die Betreiber sozialer Netzwerke wie beispielsweise Facebook wären danach zukünftig verpflichtet, Inhalte ihrer Internetseiten, bei denen zu Straftaten angeleitet wird (§ 130a StGB), bei denen kompromittierende Bildaufnahmen eingestellt werden (§ 201a StGB) oder Posts, bei denen Verstorbene verunglimpft werden (§ 189 StGB), zu löschen. Justizsenator Martin Günthner zeigt sich über den Erfolg im Bundesrat hocherfreut: "Der Rechtsstaat muss eine klare Antwort auf Hass, Hetze und Rassismus in den sogenannten sozialen Medien geben. Es erschließt sich mir nicht, warum nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers die Anleitung zu Straftaten wie schwere Körperverletzung oder Brandstiftung keiner Löschungspflicht unterfallen soll. Bedauerlich und nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener keiner Löschpflicht unterfallen soll. Hier bleibe ich ganz klar dabei, dass es für Hinterbliebene ein unerträglicher Zustand ist, wenn Hasskommentare gegen verstorbene Angehörige in den sozialen Netzwerken verbreitet werden, ohne dass sie hiergegen wirksam vorgehen können. Die Herabwürdigung verstorbener Menschen ist eine verbreitete und besonders perfide Erscheinungsform der Hassrede. Dass sich hier mit Ausnahme Bayerns und Sachsens alle Bundesländer dem Bremer Antrag auf eine Verschärfung angeschlossen haben, ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Zeichen".

Darüber hinaus vermochte sich Bremen mit dem Antrag durchzusetzen, dass die Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Inhalte in den sozialen Netzwerken zu informieren sind. "Wer eine effektive Strafverfolgung gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit, Hetze und Rassismus im Netz fordert, darf auf eine Anzeigepflicht der sozialen Netze gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht verzichten. Die Erfahrung zeigt, dass die Anonymität des Netzes andernfalls zur Begehung von Straftaten genutzt wird. Hier greift der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zu kurz", so Martin Günthner.

Schließlich war Bremen mit dem Antrag erfolgreich, das im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geplante Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der sozialen Netzwerke zu schärfen. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf kann ein Bußgeld nur dann verhängt werden, wenn der Betreiber eines sozialen Netzwerks generell kein ordnungsgemäßes Beschwerde- und Löschungssystem für rechtswidrige Inhalte bereit hält und zudem vorab durch ein Gericht geklärt worden ist, dass die fraglichen Inhalte tatsächlich rechtswidrig und daher zu löschen waren. Nach dem Antrag Bremens bleibt es bei der bloßen Möglichkeit nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen den Bußgeldbescheid. "Indem der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers die Verhängung eines Bußgeldes von einem vorher zu durchlaufenden gerichtlichen Verfahren abhängig macht, wird das Bußgeldverfahren unnötig verkompliziert und letztlich bis zur Praxisuntauglichkeit verwässert. Ein Bußgeld, das faktisch nie verhängt wird, erfüllt seine Funktion ersichtlich nicht", begründet Justizsenator Martin Günthner den Vorstoß Bremens.

Nachdem Bremen durch eine Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren bereits weitreichende Verschärfungen hatte erwirken können (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 06.04.2017), konnte das Land durch die Beschlüsse des Rechtsausschusses abermals auf eine Verschärfung im Kampf gegen Hasskommentare hinwirken. Am 2. Juni 2017 wird sich nun das Plenum des Bundesrates mit den Vorschlägen des Rechtsausschusses befassen, bevor der Gesetzentwurf dann über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet wird. Das Gesetz soll noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten.