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Der Senator für Inneres und Sport

IMK-Beschluss zur Altfallanschlussregelung wird zügig umgesetzt

11.12.2009

Erlass des Innensenators regelt Einzelheiten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Der Senator für Inneres und Sport hat jetzt in einem Erlass an die Ausländerbehörden Vorgaben gemacht für die Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz zur Anschlussregelung für Inhaberinnen und Inhaber einer am 31.12.2009 auslaufenden Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach der Altfallregelung. Die Ausländerbehörde Bremen hat jetzt insgesamt über 800 Fälle nach der gesetzlichen Altfallregelung und nach der Anordnung nach dem IMK-Beschluss zu prüfen und zu entscheiden.


Viele Betroffene waren nach den kontroversen Diskussionen über dieses Thema in den letzten Wochen verunsichert. Die Ausländerbehörde hatte deshalb die Betroffenen schon vor der Innenministerkonferenz gezielt angeschrieben und über die weiteren Verfahrensschritte informiert. Der Erlass regelt jetzt die Einzelheiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.


Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation bisher nicht in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhalten jetzt nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nachweisen, dass sie sich bisher vergeblich um die Sicherung des Lebensunterhaltes bemüht haben.
Auch wer in den letzten sechs Monaten nur eine Halbtagsbeschäftigung ausüben konnte oder bis zum 31.01.2010 glaubhaft machen kann, dass er zumindest in den kommenden sechs Monaten eine Halbtagstätigkeit aufnehmen kann, erhält für weitere zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis.


"Insbesondere jungen Menschen, die viele Jahre hier gelebt und zur Schule gegangen sind, kann eine Perspektive aufgezeigt werden", so Senator Mäurer". Sie erhalten eine Aufenthalterlaubnis, wenn sie zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 ihre Schul- oder Berufsausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben oder sich spätestens am 31.12.2009 in der Berufsausbildung befinden.


Viele Betroffene sind dem Rat der Ausländerbehörde Bremen schon gefolgt und haben bereits Nachweise über ihre Bemühungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorgelegt. Im Dezember 2009 können jedoch nicht schon alle Fälle abschließend bearbeitet und noch nicht alle Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden.


An den ersten beiden Dienstagen im Januar 2010 werden deshalb im Rahmen einer Sonderaktion Termine an alle Ausländerinnen und Ausländer vergeben, deren Fälle aus verschiedenen Gründen im Dezember noch nicht entschieden werden konnten. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen anhand der eingehenden Unterlagen geprüft. So werden lange Wartezeiten im Januar vermieden. Ist eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich, gilt der Aufenthalt bis zur abschließenden Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.,


In Bremerhaven sind die Fallzahlen geringer, so dass die weitere Bearbeitung bei Vorsprache während der üblichen Öffnungszeiten erfolgen kann.