Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Amnestieregelung im Waffengesetz läuft zum Ende des Jahres aus

14.12.2009

Nur noch wenige Tage gilt die Amnestieregelung im Waffengesetz. Nach dieser Regelung können Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder dem Stadtamt abgeben, ohne befürchten zu müssen, wegen unerlaubten Waffenbesitzes bestraft zu werden.
Die Amnestieregelung gewährt demjenigen, der seine unerlaubt besessene Waffe bis zum 31.12.2009 bei der Polizei oder der Waffenbehörde abgibt, Straffreiheit. Das gilt auch für unerlaubt besessene Munition. Besitzer unerlaubter Waffen, die von der Amnestieregelung keinen Gebrauch machen, müssen im Falle der Feststellung des unerlaubten Waffenbesitzes mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Der Senator für Inneres und ruft daher alle Besitzer von illegalen Waffen auf, die Zeit bis zum Auslaufen der Amnestieregelung zu nutzen und die unerlaubten Waffen abzugeben. In diesem Jahr sind in Bremen bis Ende November rund 430 legale und illegale Waffen abgegeben worden.


Unerlaubte Waffen sind:


  1. Schusswaffen, die ohne die erforderliche Waffenbesitzkarte besessen werden.

  2. Sonstige Waffen, die unter eine waffenrechtliche Verbotsnorm fallen. Hierzu zählen u.a. Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Nun-Chakus, Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser sowie bestimmte Arten von Springmessern (Klingenlänge über 8,5 cm und/oder beidseitiger Klingenschliff)


    Unerlaubt besessene Waffen und Munition können bei jeder Polizeidienststelle oder alternativ bei der Waffenbehörde im Stadtamt in der Stresemannstraße 48 abgegeben werden.
    Wer seine Waffe/Munition nicht selbst zu den Abgabeorten transportieren kann, hat die Möglichkeit, über den Zentralruf der Polizei Bremen, Tel.: 362-0, eine Abholung durch die Polizei anzufordern.


    Bei dem Transport der Waffe zum Polizeirevier bzw. zum Stadtamt ist zu beachten, dass Waffen aufgrund der waffenrechtlichen Bestimmungen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden dürfen. Bei Schusswaffen ist zudem sicherzustellen, dass diese ungeladen und getrennt von Munition transportiert werden, das heißt Waffen und Munition müssen getrennt verpackt sein. Es wird empfohlen, die Waffenabgabe vorab telefonisch anzukündigen, um Details der Übergabe abzustimmen. Die Ankündigung kann über den Zentralruf der Polizei 362-0 oder beim jeweiligen Polizeirevier erfolgen, beim Stadtamt gilt die Nummer 361-2144.