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Der Senator für Finanzen

Senat beschließt Online-Datenbank für Gutachten

15.12.2009

Die öffentliche Verwaltung braucht externe Beratung – zur Lösung aller möglicherweise auftretenden Probleme kann nicht prophylaktisch das dafür notwendige Fachpersonal eingestellt werden. Für spezielle Fälle ist es deshalb sinnvoll und kostensparend, auf Hilfe von Außen zurückzugreifen. Nicht immer scheint aber fehlende Kompetenz bzw. fehlender Sachverstand in den Mitarbeiterreihen der Grund für einen Beratervertrag zu sein. „Gutachten sind Geldverschwendung, wenn sie nur vergeben werden, um sich Rückendeckung für unpopuläre Entscheidungen zu organisieren oder aus Angst, Verantwortung zu übernehmen“, betont Bürgermeisterin Karoline Linnert und fügt hinzu: „Berater- und Gutachterverträge sind per se weder gut noch schlecht. Über die Notwendigkeit muss in jedem Einzelfall nach festgelegten Kriterien entschieden werden.“


Die Finanzsenatorin will die Verwaltung ermutigen, verstärkt nach Lösungen in den eignen Reihen zu suchen. „Wir bauen auf das Fachwissen unserer Beschäftigten. Wir wollen eine Datenbank mit einer Übersicht über bereits erstellte Gutachten einrichten und eine zentrale Beratungsstelle für die korrekte Ausschreibe- und Vergabeverfahren von Gutachten bei Immobilien Bremen einrichten.“



Datenbank ermöglicht Überblick über vorhandene Gutachten
Der Senat wird eine zentrale Datenbank einrichten, die einen Überblick über die vorhanden Gutachten in der Verwaltung gibt. Bei jedem Eintrag wird ein Ansprechpartner genannt, der Auskunft über den Gutachteninhalt geben kann. „So kann schnell geklärt werden, ob zu dem in Frage stehenden Sachverhalt bereits Gutachten vorliegen und welche Erfahrungen mit den externen Beratern gemacht wurden. Doppelvergaben oder Mehrfacharbeiten werden vermieden.“



Zentrales Kompetenzzentrum wird eingerichtet
Bei Immobilien Bremen wird aus Bordmitteln ein zentrales Kompetenzzentrum eingerichtet, dass die Fachressorts bei der korrekten Ausschreibung und Vergabe zum Selbstkostenpreis berät. Karoline Linnert betont: „Niemand wird gezwungen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Angesichts der komplexen Rechtslage bei bundes- oder europaweiten Ausschreibungen ist es sinnvoll, damit Fachleute zu betrauen. Nicht jedes Ressort verfügt über entsprechendes Personal. Es wäre auch nicht sinnvoll, solche Kapazitäten überall dezentral aufzubauen. Mit der Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums für Vergaben senken wir die Kosten.“ Ob ein Gutachten vergeben wird, entschiedet weiterhin das Fachressort in Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien.



Prüfliste für Gutachtenvergabe
Als Grundlage für die Entscheidung über die Gutachtenvergabe (ab 5.000 Euro) dient die folgende Prüfliste:


1. Sachstand erfassen
Wie ist die aktuelle Situation, welches Problem ist aufgetreten, was soll erreicht werden? Besteht zusätzlicher Beratungsbedarf? Diese Fragen müssen zuerst geklärt werden.


2. Wer kann es machen?
Bevor ein Gutachten an externe Berater vergeben wird ist zu klären, ob der Auftrag nicht mit dem eigenen Personal erledigt werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob der Sachverhalt mit Hilfe der Bremer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen erledigt werden kann.


3. Finanz-, Sach-, und Personalaufwand planen
Der mit dem Gutachten voraussichtlich verbundene externe und interne Aufwand ist in Verbindung mit dem jeweiligen Haushaltsverantwortlichen zu ermitteln.


4. Gremien beteiligen
Gutachtenaufträge in Höhe von 45.000 Euro und darüber können nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses erteilt werden. „Diese Regelung ist nicht neu, wurde in der Vergangenheit leider nicht immer eingehalten. Sie dient der Absicherung des parlamentarischen Budgetrechts. Die Prüfliste hilft, diese Vorschrift bei allen Dienststellen in Erinnerung zu rufen.“ Für Einzelgutachten mit Kosten über 250.000 Euro ist ein Senatsbeschluss erforderlich.


Karoline Linnerts abschließendes Fazit: „Wir wollen die Kreativität und das Wissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter produktiv nutzen. Das neue Verfahren ist außerdem ein zusätzlicher Schutz vor Korruption. Die Achtung der parlamentarischen Budgetrechte und die Datenbank verhindern Mauscheleien bei der Vergabe von Gutachten.“