Sie sind hier:

Senatskanzlei

Jens Böhrnsen: „Gesellschaftliches Signal für Kinder“

01.10.2009

„Kinder sind keine Kettensägen oder motorbetriebene Laubbläser, Kinderlärm gehört zum Leben dazu. Deshalb wollen wir Kinderlärm im Immissionsschutzgesetz besonders regeln“, erklärte heute (01.10.09) Bürgermeister Jens Böhrnsen. Ein „gesellschaftliches Signal für Kinder“ wolle er damit geben. „Es geht nicht um konkrete Einzelfälle in Bremen, sondern um eine Debatte, die wir im Präsidium des Deutschen Städtetages aktuell führen“, berichtete Böhrnsen, der am Mittwoch an einer Städtetagstagung in Leipzig teilgenommen hat. Immer wieder kam es in der jüngsten Zeit zu Unmutsäußerungen von Nachbarn etwa wegen Kinderlärm von Schulen oder Kitas. „Nachmittagsnutzungen oder Öffnungen der Freiflächen am Wochenende wurde schon häufig in Frage gestellt wegen der Sorge vor Nachbarschaftsklagen. Das darf nicht sein. Kinderlärm gehört nicht in Gewerbegebiete abgeschoben, sondern normaler Kinderlärm gehört in die Mitte der Stadt. Schreien, Weinen, Lachen, Freuen, Jubeln gehören zur Entwicklung der Kinder – wer dagegen klagen will, muss wissen, dass er keine Chance hat. Deshalb wollen wir die Klarstellung im Gesetz“, betonte Böhrnsen, der von einem Fall berichten konnte, in dem in Berlin ein Nachbar gegen ein Klavier spielendes Kind geklagt hatte und gewann. „Wir wollen keine Ghettoblaster auf dem Spielplatz oder röhrende Mofas mitten in der Nacht. Aber wir wollen, dass Eltern wissen, dass spielende Kinder, auch laut spielende Kinder, willkommen sind in unserer Stadt.“ Jens Böhrnsen ganz konkret: „Ich könnte mir eine Regelung vorstellen, wie sie auch in anderen Ländern überlegt wird. Etwa: Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar.“ Der Bürgermeister weiter: „Mit einer solchen Formulierung im Landes-Immissionsschutzgesetz kann kein Richter Kinder und Rasenmäher künftig auf eine Lärm-Stufe stellen.“ Im übrigen, so Böhrnsen weiter, sei auch zu überlegen, ob man die Regelung mit Hilfe einer Bundesratsinitiative im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankern könne.