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Gemeinsame Presseerklärung

Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“: Deputierte würdigen ressortübergreifende Zusammenarbeit und erwarten Evaluation der Maßnahmen

29.01.2009

Der Senator für Inneres und Sport, die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die Senatorin für Bildung und Wissenschaft und der Senator für Justiz und Verfassung teilen mit:

Die Deputationen für Bildung, für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration und für Inneres sowie der Rechtsausschuss haben heute (29.01.2009) in einer gemeinsamen Sitzung das Handlungskonzept des Senats „Stopp der Jugendgewalt“ beraten. Zum Abschluss der Sitzung unterstützten die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP und der Abgeordnete Jan Timke („Bürger in Wut“) folgenden Beschlussvorschlag:


  1. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses nehmen die Mitteilung des Senats zum Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ zur Kenntnis. Sie erachten das vom Senat beschlossene integrierte Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ der Prävention, der Intervention sowie der zeitnahen angemessenen Strafverfolgung und Wiedereingliederung als einen ausgewogenen und geeigneten Ansatz zur akuten Reduzierung und langfristigen Vermeidung von Gewalt.

  2. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses würdigen das persönliche und gesellschaftliche Engagement der großen Mehrheit der jungen Menschen in Familie, Schule, Jugendarbeit, Beruf, Sport, Kultur und anderen ehrenamtlichen Gemeinschaften.

  3. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses begrüßen die Absicht des Senats, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zur Umsetzung der im Rahmen des Projektes „Stopp der Jugendgewalt“ angemeldeten Maßnahmen 1 Mio. € an zusätzlichen Haushaltsmitteln bereitzustellen und bitten die beteiligten Ressorts um eine nähere mit den zuständigen Fachdeputationen abgestimmte fachpolitische Prioritätensetzung.

  4. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses begrüßen die verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Senatsressorts und halten diese Zusammenarbeit für überaus wichtig und zielführend und bitten den Senat zu prüfen inwieweit eine Einbindung des Jugendhilfeausschusses und den Trägern der Jugendhilfe und deren Projektplanungen möglich ist.

  5. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses bitten den Senat ein geeignetes Evaluationskonzept für die im Konzept aufgezählten Projekte und Maßnahmen zu entwickeln und dieses den Deputationen und Ausschüssen zeitnah vorzustellen.

  6. Die Mitglieder der Deputationen und des Rechtsausschusses fordern den Senat zu einer jährlichen Berichterstattung über die Entwicklung von Jugendkriminalität unter Berücksichtigung der Entwicklung des Hell- und Dunkelfeldes auf.