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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Feuerwerk in der Silvesternacht

28.12.2009

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen informiert


Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen nur in der Zeit zwischen 18:00 Uhr am 31. Dezember 2009 und 01:00 Uhr am 1. Januar 2010 abgebrannt werden. Darauf weist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen hin. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen , Reet- und Fachwerkhäusern sowie im Hafengebiet ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen verboten. In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen dürfen Raketen während der Betriebszeit des Flugplatzes nicht abgebrannt werden

Generell ist es verboten, Seenotsignalmittel zu abzubrennen.


Auch beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht gilt allergrößte Vorsicht. Wichtig ist:

• Die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten

• Raketen nur aus Flaschen mit sicherem Stand von der Straße aus starten

• Mit Feuerwerk nicht auf Menschen oder Tiere zielen

• Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, nicht anfassen

• Tischfeuerwerk auf feuerfesten Unterlagen abbrennen - und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien!


Insbesondere wird davor gewarnt, unbedarft Signal- und Schreckschussmunition aus Schreckschuss- und Signalwaffen abzufeuern.

Für Waffen zum Abfeuern von Signal- und Schreckschussmunition auf offener Straße ist eine besondere Erlaubnis in Form des Kleinen Waffenscheins sowie eine Schießerlaubnis erforderlich. Erlaubnisfreie Signalmunition dagegen darf auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des / der Inhabers/-in des Grundstücks abgefeuert werden. Das Abfeuern von Signal- und Schreckschussmunition von Balkonen in Wohnanlagen ist verboten.