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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gesundheitsstaatsrat Dr. Schulte-Sasse zum Bundesverfassungsgerichtsurteil

30.07.2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute für die Gesetze der Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin entschieden, dass in den sogenannten Eckkneipen unter 75 qm Fläche ein Rauchverbot so nicht zulässig ist. Wenn statt eines absoluten Rauchverbots ohne Ausnahmen grundsätzlich für Gaststätten Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen gälten, müsse der Gesetzgeber auch die wirtschaftlich besonders stark belastete Kleingastronomie in die Ausnahmeregelungen einbeziehen.


Selbstverständlich wird auch in Bremen entsprechend der Entscheidung des obersten Gerichtes verfahren werden: In kleinen Eckkneipen darf auch ohne abgetrennten Raucher-Nebenraum bis auf weiteres geraucht werden, wenn sie in deutlich erkennbarer Weise als Raucherkneipe gekennzeichnet sind, keine Speisen angeboten werden und Jugendlichen der Zutritt verwehrt wird.


Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzgeber der beiden Länder zur Neuregelung bis zum 31. Dezember nächsten Jahres verpflichtet. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat bei der Urteilsverkündung betont, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist. Zwischen den Gesundheitsministern der Länder ist verabredet, dass man gemeinsam über die notwendigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beraten wird. Dabei wird zu entscheiden sein, ob eine strikte Verbotslinie umgesetzt werden kann oder es doch bei einer Regelung mit Ausnahmen bleiben wird.


An der Notwendigkeit eines wirksamen Gesundheitsschutzes gegen die Folgen des Rauchens besteht kein Zweifel. In Deutschland sterben jährlich circa 3300 Nichtraucher in Folge des Passivrauchens. Allein seit 2004 haben acht Studien eindrucksvoll gezeigt, wie wirksam Rauchverbote sind: die Herzinfarktrate hat sich nach den Ergebnissen der überzeugendsten Studien um bis zu 19 Prozent verringert. Daraus haben alle Bundesländer im Interesse des Gesundheitsschutzes gesetzgeberische Konsequenzen gezogen.


Gesundheitsstaatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse: „Rauchen kann tödlich sein, diese Erkenntnis steht nicht nur auf jeder Zigarettenpackung, sie ist auch Auftrag für eine kluge Gesundheitspolitik. Um die Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen, haben wir die notwendigen gesetzlichen Konsequenzen gezogen. Dafür haben wir auch viel Zustimmung aus der Bevölkerung bekommen. Daran werden auch die jetzt notwendigen Korrekturen an dem Nichtraucherschutzgesetz nichts ändern.“


Ansprechpartner für die Presse:
Peter Lohmann Tel. (0421) 361-6682