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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr muss die Öffnungszeiten einschränken

24.07.2008

Vom 25. Juli bis zum 1. Oktober ist das Bürgerbüro freitags geschlossen

Die Straßenverkehrsbehörde im Amt für Straßen und Verkehr wird aufgrund von personellen Engpässen die Öffnungszeiten ihres Bürgerbüros in der Zeit vom 25. Juli bis zum 1. Oktober einschränken. Statt wie bisher von Montag bis Freitag stehen die Dienstleistungen des Bürgerbüros in diesem Zeitraum von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr, zur Verfügung. Am Freitag kann das Büro in dieser Zeit nicht besetzt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung und der Antragsstellung per e-mail, Telefon oder Post auch über die Öffnungszeiten hinaus.


Die Notwendigkeit der eingeschränkten Öffnungszeiten ergibt sich aus der angespannten Personalsituation im Amt, die sich mit dem Beginn der Sommerferien derart verschärft hat, dass eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, auch nach personellen Umstrukturierungsmaßnahmen, an den Freitagen in diesem Zeitraum nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.


Um der Kundenzufriedenheit ausreichend Rechnung tragen zu können und auch der Kontinuität in der inhaltlichen Sachbearbeitung gerecht zu werden, wurden die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten derart gebündelt, dass ein uneingeschränkter Dienstbetrieb an den Tagen Montag bis Donnerstag sichergestellt ist.