Sie sind hier:

Senatskanzlei

Kinderrechte im Grundgesetz überfällig

04.07.2008

Als längst überfällig hat Bürgermeister Jens Böhrnsen heute (04.07.08) die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz bezeichnet. Böhrnsen: „Dieses wäre alles andere als eine symbolische Geste. Kinderrechte in der Verfassung verpflichten Politik wie auch Gerichte, das Wohl der Kinder stärker zu berücksichtigen.“ Der Bundesrat hat den von Bremen und Rheinland-Pfalz eingebrachten Antrag an die Fachausschüsse überwiesen. Jens Böhrnsen hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass nach der Ordnung des Grundgesetzes Kinder selbstverständlich eigene Würde und eigene Rechte hätten. Böhrnsen: „Und sie haben Anspruch auf den Schutz des Staates und die Gewährleistung ihrer allgemein grundrechtlich verbürgten Rechte.“

Die Verfassung indes enthält keine explizite Feststellung eigener Rechte der Kinder. Kinder sind im Grundgesetz bisher nur im Rahmen der Elternrechte in Art. 6 Abs. 2 benannt und eben nicht als selbständige Träger eigener Grundrechte. Deshalb fordert der Bremer Antrag das Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dazu gehören die Rechte auf Bildung, Teilhabe und kindgerechte Lebensverhältnisse. Jens Böhrnsen: „Die Grundrechte sind der wesentliche Teil unserer Werteordnung. Und wenn wir mit Überzeugung sagen, dass Kinder unsere Zukunft sind und unser Land kinderfreundlicher werden soll, dann gehören die Rechte der Kinder ganz ausdrücklich und konkret benannt in dieser Wertenordnung.“