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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

400 Millionen Belastungsausgleich für Bremen werden im Grundgesetz verankert

09.12.2016

Kurz vor Mitternacht sind gestern (08.12.2016) die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Bundeskanzleramt in Berlin mit einem für Bremen sehr guten Ergebnis abgeschlossen worden.

Bremen wird wie am 14. Oktober bereits vereinbart, ab 2020 487 Millionen Euro jährlich zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Der darin enthaltene Belastungsausgleich von je 400 Millionen Euro für Bremen und das Saarland wird nun im Grundgesetz im Art. 143 verankert. Ebenso ist es gelungen, die Einhaltung der Schuldenbremse, den Schuldenabbau und die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft festzulegen. Es gibt keine zeitliche Befristung der Hilfen.

Bremen und das Saarland haben sich dazu verpflichtet, ab 2020 50 Millionen Euro des jährlichen Belastungsausgleichs zum Abbau der Schuldenlast einzusetzen. Mit dem Bund wurde zudem vereinbart, dass beide Länder über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt weitere 150 Millionen der Gesamtsumme zur Tilgung verwenden. Die Höhe der jeweiligen Jahrestranchen ist dabei von den Ländern frei wählbar. Bremen und das Saarland werden dem Bundesfinanzministerium über die Verwendung des Belastungsausgleichs jährlich berichten.

Zur abschließenden Einigung mit dem Bund erklärt der Präsident des Senats, Bürgermeister Carsten Sieling:
"Es waren harte Verhandlungen mit einem für Bremen am Ende sehr guten Ergebnis. Für die Gesamtlaufzeit des neuen Länderfinanzausgleichs bis 2035 erhält Bremen damit sechs Milliarden Euro, die nun sogar im Grundgesetz verbürgt werden. Den Vorstoß des Bundesfinanzministeriums, Bremen zu verpflichten, die Hilfen ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden, habe ich abgelehnt. Mit Blick auf eine tragfähige Sanierung unserer Finanzen setze ich auf wirksame Maßnahmen für Arbeitsplätze, Bildung, Wissenschaft und Stadtentwicklung. Damit gewinnen wir die Kraft, im notwendigen Umfang zu tilgen. Dieser Weg hat im Kanzleramt nicht nur Unterstützung gefunden, sondern wir haben das Ziel der Stärkung unserer Finanz- und Wirtschaftskraft sogar im Grundgesetz verankern können."

Finanzsenatorin Karoline Linnert zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: "Unser Bundesland bekommt nun den notwendigen finanziellen Spielraum. Wir können ab 2020 die Schuldenbremse einhalten, Zukunftssicherung für Bremen und Bremerhaven schaffen und Schritt für Schritt den Schuldenstand reduzieren."

Zum Ergebnis nach Abschluss der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird der Präsident des Senats, Bürgermeister Carsten Sieling, in der kommenden Woche in der Bremischen Bürgerschaft eine Regierungserklärung abgeben.