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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Leid und Unrecht, das Behinderte in Einrichtungen erlitten haben, werden anerkannt

Senatorin Stahmann: Viele Betroffene leiden bis heute

08.12.2016

Leid und Unrecht, das Behinderte in der BRD und der DDR in Heimen erfahren haben, sollen anerkannt werden. Die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern, Kirchen, der auch Bremen beigetreten ist, hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (8. Dezember 2016) der Deputation für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis gegeben. "Die Stiftung soll das gesellschaftliche Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber besonders unterstützungsbedürftigen Menschen schärfen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. "Wir versprechen uns davon, dass wir Menschen mit Behinderungen in der Zukunft vor ähnlichen Erfahrungen bewahren können." Außerdem seien Geldzahlungen bis 14.000 Euro möglich. Unrecht anerkennen und Hilfe für Betroffene möglich machen – das seien die beiden Leitgedanken der Stiftung, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2017 aufnehmen wird.

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (DDR) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Psychiatrie anerkanntermaßen Leid und Unrecht erfahren. Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" soll diesem Leid und Unrecht Anerkennung verschaffen, es aufarbeiten und die Betroffenen unterstützen, auch in finanzieller Hinsicht. "Viele der Betroffenen leiden noch heute unter den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen und Strafen oder Demütigungen", sagte Senatorin Stahmann. Und viele müssten bis heute finanzielle Einbußen hinnehmen, weil sie gearbeitet hätten, ohne dass dafür Beiträge an die Rentenkasse gezahlt wurden.

"Betroffene in Bremen können sich im kommenden Jahr an eine Beratungsstelle wenden, die beim Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) angesiedelt wird", so die Senatorin abschließend. "Nachdem in der Vergangenheit bereits das Unrecht aufgearbeitet worden ist, das Nicht-Behinderten in Heimen widerfahren ist, können wir dieses Kapitel der Geschichte endlich auch aus der Sicht von Behinderten aufarbeiten." Betroffene können bis zu 9.000 Euro als pauschale Geldleistung erhalten. Bei langjähren Arbeitseinsätzen, für die keine Sozialabgaben geleistet wurden, können bis zu 5.000 Euro als Rentenersatzleistung hinzukommen.

Näheres unter:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html