Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Justizsenator Nagel begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Nagel begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen

28.02.2008

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom gestrigen Tage (27.02.2008) den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts um die Vertraulichkeit und Integrität privater Daten erweitert. Zugleich formuliert es klar die Anforderungen an dessen Einschränkbarkeit. Das Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen. Es setzt Maßstäbe gegen einen ausufernden staatlichen Zugriff auf private Daten, ermöglicht aber eine dem technischen Fortschritt entsprechende Arbeit von Ermittlungsbehörden. Der Gesetzgeber hat es nunmehr in der Hand, die bisherige Gesetzeslücke unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen zu schließen. Einmal mehr hat das Gericht dazu beigetragen, Rechtsfrieden zu schaffen“, erklärte Senator für Justiz und Verfassung Ralf Nagel.


Das Bundesverfassungsgericht hatte anlässlich der Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus der Taufe gehoben. Staatliche Eingriffe in dieses Computer-Grundrecht bedürfen zukünftig des Richtervorbehalts und sind nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.