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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter zur Pflegeversicherung: Ablehnung des Pflegeunterstützungsgeldes falsches Signal

30.11.2007

Der Bundesrat hat heute (30.11.2007) das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Es sieht neben Verbesserungen in der ambulanten Pflege unter anderem vor, dass berufstätige Frauen und Männer bis zu zehn Tage unbezahlt der Arbeit fern bleiben können, um im akuten Fall einen nahen Angehörigen zu pflegen oder um für ihn eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.


„Insgesamt ist das Gesetz ein begrüßenswerter Fortschritt. Zu meinem Bedauern hat der Bundesrat aber den Antrag der Länder Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin abgelehnt, im Gesetz für den oder die Pflegende einen Anspruch auf Unterstützungsgeld durch die Pflegekasse für bis zu zehn Tage zu verankern“, betonte Bremens Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter nach dem Beschluss der Länderkammer. Senatorin Rosenkötter: „Die Ablehnung der Lohnersatzleistung durch die Pflegekassen ist das falsche Signal in die Familien hinein, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind, wenn ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird. In der Regel sind es dann die Frauen, die sich um eine Versorgung kümmern. Dabei wäre eine finanzielle Absicherung für das kurzzeitige Wegblieben vom Arbeitsplatz sinnvoll und richtig.“