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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremer Senat beschließt Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes

23.10.2007

Der Senat hat heute (23.10.2007) den Entwurf eines Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes sowie dessen Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschlossen. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern über die bereits geltenden Rauchverbote in Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen auf Behörden, öffentliche Einrichtungen, Gaststätten, Diskotheken und Hotels sowie auf für Passagiere zugängliche Räume in Hafen- und Flughafengebäuden ausgedehnt werden.

Eine Reihe von Ausnahmen sind vorgesehen. So soll zum Beispiel in Gaststätten (nicht in Diskotheken) das Rauchen in baulich abgetrennten Räumen, die ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet sind, zulässig sein.

Der Senat hatte am 4. September 2007 den Gesetzentwurf zunächst zur Kenntnis genommen. Ein daraufhin erfolgtes Abstimmungsverfahren mit Kammern und Verbänden führte zu einigen Veränderungen, die in den Entwurf eingearbeitet wurden. So ist das Rauchverbot auch auf Hotels mit Ausnahme der Hotelzimmer erstreckt worden. Festzelte, die vorübergehend auf Jahrmärkten oder bei Volksfesten aufgebaut werden, sind vom Rauchverbot ausgenommen. Für die Gaststätten soll die Bußgeldvorschrift erst am 1. April 2008 in Kraft treten, um eine Eingewöhnungsphase zu ermöglichen und den Gastwirtinnen und Gastwirten Zeit für die Schaffung von abgetrennten, umschlossenen Räumen für Raucherinnen und Raucher einzuräumen.

Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Verstößen einzelner Personen kann es bis zu 500 Euro betragen, bis zu 2500 Euro für Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen, wenn diese nicht auseichend dafür Sorge tragen, dass das Rauchverbot eingehalten wird.

Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter: „Die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens sind unbestritten, deshalb gibt es zum Nichtraucherschutzgesetz keine Alternative. Hinweise aus anderen Ländern besagen, dass sich der Gesundheitszustand, zum Beispiel von Beschäftigten in Gastronomiebetrieben, nach Einführung von Rauchverboten in kurzer Zeit erheblich gebessert habe.“

Die Gefährlichkeit der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe für die Gesundheit ist wissenschaftlich belegt und bereits seit langer Zeit bekannt. Auch Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat erhebliche gesundheitliche Schäden auch für das Herz- Kreislaufsystem zur Folge. Die Zahl von Todesfällen durch Passivrauchen wird anhand aktueller Studien bundesweit auf jährlich mindestens 3.300 geschätzt.


Anlage
Entwurf eines Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes