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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat setzt sich für Bundesinitiative zur Bekämpfung von Kinderarmut ein

16.10.2007

Der Senat hat heute (16.07.2007) beschlossen, im Rahmen eines Bundesratsverfahrens für die bessere soziale Absicherung von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, einzutreten.
Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter: „Es ist eines der vorrangigen Ziele der Koalition, die Situation von Kindern zu verbessern. Wir tun dies auf mehreren Ebenen. Diese Bundesinitiative soll den finanziellen Rahmen von Familien verbessern, die Arbeitslosengeld II beziehen. Kommunal setzen wir auf einen Ausbau der sozialen Infrastruktur, vor allem auch in sozial benachteiligten Stadtteilen.“
Der Senat begrüßt in seinem heutigen Beschluss die Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz. Nach diesem Gesetzesentwurf sind für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln zu Beginn des Schuljahrs in der Höhe von 83,20 Euro für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und 111,20 Euro für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren vorgesehen.
Das Land Bremen wird darüber hinaus im Rahmen eines Ergänzungsantrags vorschlagen, einmalige Zahlung zu Schuljahresbeginn für die Teilnahme an Veranstaltungen, wie Ausfahrten, Veranstaltungsbesuche, etc. vorzusehen. Die Höhe sollte bei 41,70 Euro bzw. bei 55,70 Euro liegen. Außerdem sollen Leistungen für notwendigen Nachhilfeunterricht eingeführt werden.
Im Abstimmungsverfahren soll nun geprüft werden, ob die Leistungen als Geldleistungen, über ein Gutscheinsystem oder auf Antrag gewährt werden sollen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die zusätzlichen Leistungen auch tatsächlich bei den Kindern ankommen.
Diese Leistungen sind im Rahmen des SGB II durch den Bund zu finanzieren. Die Kosten werden auf ca. 310 Mio. Euro geschätzt. Die Leistungen im Rahmen des SGB XII sind von den Kommunen zu tragen. Sie werden insgesamt ca. 9 Mio. Euro betragen, die Summe für die Stadt Bremen wird auf 135.000 Euro geschätzt.
In einer Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert werden,

  • den Zeitraum der turnusmäßigen Überprüfung der Eckregelsätze für Erwachsene zu verkürzen,
  • eine aktuelle Anpassung der Eckregelsätze für Erwachsene wegen der drastisch gestiegenen Lebensmittelpreise zu prüfen,
  • die Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu überprüfen, an deren Bedarf zu orientieren und ggf. neu festzusetzen.