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Sonstige

Bahn frei für Photovoltaikanlagen

01.12.2006

GBI bietet mit neuem Mustervertrag guten Rahmen für Photovoltaikbetreiber

Die Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) steigt öffentlichen Gebäuden aufs Dach: Ob Schule, Behörde oder Polizeirevier – in vielen dieser Gebäude soll es künftig möglich sein, eine Photovoltaikanlage in luftiger Höhe zu installieren. Die Grundlage dafür bietet ein neuer Mustervertrag für die Verpachtung der dafür notwendigen Flächen an private Betreiber, den die GBI in Abstimmung mit dem Umweltsenator entwickelt hat.

Darin werden Laufzeiten und Kostenverteilung ebenso geregelt wie die Bereitstellung eventueller Ersatzflächen, sofern ein städtisches Gebäude mit verpachtetem Dach aus wirtschaftlichen Erwägungen veräußert wird. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum als Vorsitzender des GBI-Aufsichtsrats: „Die Gesellschaft unterstreicht damit erneut ihre Handlungsfähigkeit hinsichtlich der Vermarktung öffentlicher Immobilien und bringt damit gleichzeitig die verständlichen kommerziellen Interessen möglicher Betreiber in Einklang.“

Im Hintergrund stand dabei die Tatsache, dass sich eine Photovoltaikanlage statistisch gesehen erst nach einer garantierten Stromabnahme über 15 Jahre refinanziert. Weitere fünf Jahre gehen für die Gewinnrealisierung ins Land, ohne die sich wohl kein Betreiber auf das Geschäft mit der Sonnenenergie einlassen dürfte. „Daraus folgt eine erforderliche Vertragsdauer von 20 Jahren, die uns freilich jeglicher Spielräume berauben würde“, erklärt GBI-Geschäftsführer Dr. Oliver Bongartz. „Denn weder die GBI noch die Senatsressorts können heute im Einzelnen vorhersehen, welche Immobilien langfristig im Bestand bleiben.“

Der „Königsweg“ mit ausreichender Flexibilität des Gebäudeeigentümers wurde in Form des neuen Mustervertrages gefunden. Er legt insbesondere fest, dass die Betreiber 20 Jahre fest mit einem öffentlichen Dach für ihre Anlagen rechnen können. Den Betreibern wird zusätzlich eine fünf Jahre währende Garantie des ersten Standortes eingeräumt. Falls aber die GBI – etwa durch den Verkauf der Immobilie – das Dach frei von Dritten nutzen muss, ist zukünftig eine Umsetzung möglich. Die GBI beteiligt sich mit 20 % der Investitionssumme an den Kosten, was höchstens 25.000 Euro ausmachen kann. Damit soll je nach Größe der Anlage und Aufwand die Umsetzung möglichst kostenneutral für die Betreiber erfolgen. Im Gegenzug müssen die Betreiber eine Einbuße von bis zu 10 % der Ertragsleistung am neuen Standort in Kauf nehmen – darüber hinaus gehende Einbußen auf dem Ersatzstandort trägt die GBI für die Laufzeit von 20 Jahren. Ab dem 15. Jahr tragen die Betreiber eine eventuelle Umsetzung selbst.

„Angesichts der nur äußerst geringen Pacht müssen sich aus unserer Sicht Kosten und Ertrag die Waage halten“, erläutert Dr. Bongartz den soeben vorgelegten Mustervertrag. Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, die wesentlichen Bedenken auszuräumen, die eine Photovoltaiknutzung auf öffentlichen Gebäuden fast unmöglich gemacht hätten.“ Die GBI fordert die Betreiber ausdrücklich auf, die bereits im Internet angebotenen ersten 15 möglichen Standorte für Solaranlagen auf öffentlichen Dächern zu nutzen.

Folgende Standorte werden angeboten:

  • Schulzentrum In den Sandwehen
  • Schulzentrum Julius-Brecht-Allee
  • Gebäudeensemble ehemaliges BBZ
  • TBZ Mitte
  • Schulzentrum Flämische Straße
  • BS/Gymnasium Neustadt
  • Grundschule Karl-Lerbs-Straße
  • Grundschule Phillip-Reis-Straße
  • Schulzentrum Utbremen
  • Schulzentrum Ronzelenstraße
  • Gesamtschule Bremen-Ost
  • Grundschule Curiestraße
  • SZ Helsinkistraße
  • Gebäude der Bereitschaftspolizei

Eine genaue Beschreibung der Standorte ist im Internet unter www.solardachboerse-nordwest.de zu finden.

Hinweis für Redaktionen:
Weitere Informationen gibt Matthias Cramer, Sprecher der GBI, Telefon (0421) 361-89618, Mail: office@gbi.bremen.de.

www.gbi.bremen.de