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Vorsitzender der Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe besucht sechs Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

09.07.2004

Die Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe teilt mit:

Bürgerschaftspräsident Weber geht auf Info-Tour
Wohin fließen die Spendengelder aus der Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe? Ihr Vorsitzender Christian Weber will es genau wissen. Deshalb unternimmt der Präsident der Bremischen Bürgerschaft in der kommenden Woche eine „Besuchsreise“ in sechs Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, die mit Mitteln aus der Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe gefördert worden sind.


Während der Informationstour vom 12. bis 14. Juli wird Christian Weber den „Verein Kinderleben“, die Bahnhofsmission, die „Kinderinsel Sonnenschein“ und die Jugendfreizeitheime Parkallee und Kamphofer Damm besuchen. Zudem wird er sich über Projekte im Bereich der Mutter-Kind-Kuren informieren. Gespräche mit den Vertretern der jeweiligen Wohlfahrtsverbände sollen Aufschluss darüber geben, ob zuvor bewilligte Spendengelder sachgerecht verwendet worden sind und welche neuen Projekte unterstützt werden könnten.


Die Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe, 1945 durch Wilhelm Kaisen unter dem Namen „Volkshilfe“ gegründet, veranstaltet pro Jahr drei Haussammlungen und erhält Zuwendungen von Sponsoren oder durch Überweisungen auf das Konto 111 6060 bei der Sparkasse Bremen. Diese Gelder müssen laut Satzung ausschließlich in Bremen verwendet werden, was regelmäßig durch den Rechnungshof und den Innensenator kontrolliert wird.


Die finanzielle Hilfe erfolgt direkt und unmittelbar, und zwar an die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Innere Mission, die jüdische Gemeinde und den Paritätischen Wohlfahrtsverband. Sie sind unter dem Dach der Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe vereint und verwenden die Mittel gezielt und ohne Umwege für Not leidende Menschen in unserer Stadt.


Dazu gehörte in jüngerer Vergangenheit u.a. die Unterstützung von Kleiderkammern, die Ausgabe von Mahlzeiten für Obdachlose oder ein Förderprojekt für Jugendliche ohne Arbeits- oder Lehrstelle. Weitere Mittel flossen an Einrichtungen, die fachgerechte Beratung und Betreuung anbieten und deren konkrete Arbeit sozial schwachen oder hilfebedürftigen Menschen gilt. Finanziert wurden auch Seminare für allein erziehende Mütter oder Einrichtungen der Tagespflege, die pflegende Angehörige von Senioren stundenweise entlasten.