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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

EU-Kommission macht Weg frei für Wirtschaftsförderung

08.11.2006

Senator Kastendiek: „Vor allem kleine und mittleren Unternehmen profitieren“

Kleine und mittlere Unternehmen in Bremen und Bremerhaven können weiterhin von Bund und Land im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) gefördert werden. Das hat die Europäische Kommission heute (8. November 2006) im Rahmen eines Beschlusses zur deutschen Regionalfördergebietskarte für die Jahre 2007 bis 2013 beschlossen. Bremens Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek wertete dies als Erfolg für das Land Bremen. „Damit ist endgültig sichergestellt, dass wir unsere Unternehmen unterstützen können.“

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind in den vergangenen sieben Jahren Investitionen von Bremer und Bremerhavener Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur mit rund 63 Millionen Euro gefördert worden. „Mit der Festlegung der Gebiete können wir unsere strukturpolitischen Maßnahmen fortführen und Bremen als modernen Unternehmensstandort weiter verbessern“, so der Senator. „Auch in Zukunft liegt der Schwerpunkt dabei auf der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.“

Mit der Entscheidung der Kommission bleibt Bremerhaven weiterhin vollständig Fördergebiet. In der Stadt Bremen wurde ein Teilgebiet mit etwa 100.000 Einwohnern ausgewiesen. Hierzu zählen unter anderem die zentralen Gewerbe- und Entwicklungsgebiete wie beispielsweise das Gelände der ehemaligen Vulkan-Werft und Wollkämmerei, die bremischen Hafenareale inklusive der Überseestadt, die Airport-City, die Hansalinie sowie der Technologiepark Bremen.

Der heutige Beschluss der Europäischen Kommission geht auf eine Entscheidung der Wirtschaftsminister und –senatoren der Länder im Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe vom 20. Februar 2006 in Berlin zurück. Dabei hat Bremen sich erfolgreich eingesetzt, um einen Wettbewerb um Subventionen mit den Umlandgemeinden von Bremen zu verhindern. Die Gemeinschaftsaufgabe wird vom Bund und den Ländern je zur Hälfte finanziert und muss von der EU-Kommission genehmigt werden.