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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Anmeldung zum Rahmenplan der GA-Förderung des Bundes

05.12.2001

Aus der heutigen Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen (5.12.2001):

Die Deputation für Wirtschaft und Häfen hat heute (05.12.01) der bremischen Anmeldung zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) zugestimmt. Wirtschafts- und Häfensenator Josef Hattig: „Das Land Bremen unternimmt mit dem Investitionssonderprogramm (ISP) und dem Wirtschaftsstrukturpolitischen Aktionsprogramm (WAP) große Anstrengungen, seine wirtschaftlichen Strukturen zu verbessern.“ Die GA-Mittel des Bundes unterstützten diese Bemühungen und seien daher eine wichtige Ergänzung.

Die Anmeldung zum GA-Rahmenplan beim Bund weist wie im vorangegangenen Jahr das gesamte Stadtgebiet Bremerhavens als sogenanntes „C-Fördergebiet“ und die gesamte Stadt Bremen als „D-Fördergebiet“ aus. In diesen Gebieten werden im Jahr 2002 voraussichtlich GA-Mittel von rund 12 Millionen Euro eingesetzt. Die Hälfte davon kommt vom Bund. Das kleinste Bundesland bekommt damit etwa 4,3 Prozent der für Westdeutschland angesetzten GA-Bundesmittel. Da der Bevölkerungsanteil Bremens an der westdeutschen Gesamtbevölkerung nur bei etwa 1 Prozent liegt, ist dies eine überdurchschnittliche Förderung Bremens durch den Bund.

Die GA-Mittel werden vorrangig für die Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt. Die steigende Nachfrage erfordert, dass der Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Ferner sollen schwerpunktmäßig gewerbliche Investitionen gefördert werden, wenn diese regional bedeutsam sind. Schließlich stehen die Mittel auch für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung. Hierzu wird eine Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen angeboten, die sich auf die Kosten betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen erstreckt.

Die Förderhöchstsätze für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im C-Fördergebiet Bremerhaven liegt bei 28 Prozent für kleine und mittelständische Unternehmen beziehungsweise 18 Prozent für Großunternehmen. Im D-Fördergebiet der Stadt Bremen dagegen kommen nur infrastrukturelle Vorhaben sowie einzelbetriebliche Förderungen mit geringerer Intensität in Betracht. Kleine Unternehmen erhalten hier bis zu 15 Prozent, mittlere bis zu 7,5 Prozent. Sonstige Betriebsstätten können innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes einen maximalen Zuschuss von € 100.000 erhalten.

In Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung soll ab Mitte Dezember eine Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern diskutiert werden. Dabei soll auch die Abschaffung solcher Instrumente erwogen werden, die eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern vorsehen. Hierzu zählt auch die GA-Förderung. Den Ländern könnten dadurch wichtige Drittmittel für den wirtschaftlichen Strukturwandel verloren gehen. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Müller hat sich Senator Hattig deshalb dafür ausgesprochen, das bewährte Instrumentarium der GA zu erhalten.