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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Carl-Schurz-Gelände: Senat stimmt Übertragung der Hoheitsrechte auf Bremerhaven zu

04.12.2001

Aus der heutigen Senatssitzung (4.12.2001):

„Der Senat hat heute (4.12.2001) eine weitere Voraussetzung für die Übertragung der Hoheitsrechte am ehemaligen Carl-Schurz-Kasernengelände auf die Stadt Bremerhaven geschaffen“. Dies teilte die Staatsrätin beim Senator für Wirtschaft und Häfen, Sibylle Winther, nach der Senatssitzung mit. Die gemeindlichen Rechte und Pflichten für das 1996 vom Bund erworbene Areal sollen damit an die Seestadt Bremerhaven übergehen. Mit seinem Beschluss bittet der Senat die Stadtbürgerschaft, der Änderung der Gemeindegrenzen zuzustimmen. Damit wird der Weg für das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Bremen und Bremerhaven frei.

Das Carl-Schurz-Gelände ist ein Gewerbegebiet, das insbesondere von seiner Nähe zum Hafen profitiert. Derzeit sind hier rund 30 Unternehmen angesiedelt. Für den Ankauf des Geländes hatte das Land vor fünf Jahren etwa 45 Millionen Mark ausgegeben. Innerhalb des Schwerpunktprojekts Carl-Schurz-Kaserne wurden seit 1994 etwa 68 Millionen Mark investiert. Aktuell werden für 72 Millionen Mark verschiedene Maßnahmen auf dem Gelände durchgeführt. Die weitere Flächenaufbereitung sowie Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen sind in Planung. Insgesamt wurden vom Land 171 Millionen Mark für die Erschließung der ehemaligen Kaserne bereitgestellt.

Staatsrätin Winther: „Die Abtretung der Hoheitsrechte an die Seestadt zeigt deutlich, dass Stadt und Land Bremen die Interessen Bremerhavens sehr ernst nehmen“.