Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Bremens neue "Überseestadt" soll wirtschaftliche und städtebauliche Akzente setzen: Senat stimmt Entwicklungskonzeption für Hafenreviere rechts der Weser zu -

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Bremens neue "Überseestadt" soll wirtschaftliche und städtebauliche Akzente setzen: Senat stimmt Entwicklungskonzeption für Hafenreviere rechts der Weser zu

20.06.2000

Aus der heutigen Senatssitzung (20.6.2000):

In den sogenannten alten Hafenrevieren rechts der Weser soll bis zum Jahre 2020 eine attraktive "Überseestadt" entstehen, die ökonomisch und städtebaulich Akzente setzen wird. "Aufgrund Ihrer Lagequalitäten haben die Alten Hafenreviere das Potential eines hochwertigen, innenstadtnahen zukunftsorientierten Gewerbe-, Dienstleistungs- und Wohnstandortes", so die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer und der Senator für Häfen und Wirtschaft, Josef Hattig, in einer gemeinsamen Erklärung, nachdem der Senat am Dienstag (20.6.2000) einer Entwicklungskonzeption zugestimmt hat, die Handlungsrahmen und Perspektiven für das fast 300 Hektar Landfläche umfassende Gebiet beschreibt.


Die Konzeption trifft Kernaussagen zu vier Bereichen: Sie beschreibt Planungsgrundlagen und Entwicklungsziele, definiert Rahmenplan und Nutzungsziele, erörtert stadtwirtschaftliche und fiskalische Wirkungen und beinhaltet eine Umsetzungskonzeption.


    Planungsgrundlagen und Entwicklungsziele


Ziel ist es, das Hafenrevier in den kommenden 20 Jahren zu einer bedeutenden Adresse für wertschöpfungsintensive wirtschaftliche Aktivitäten auszubauen. Dies soll sowohl durch Ansiedlung neuer Unternehmen – vor allem im Dienstleistungsbereich – als auch aus dem vorhandenen Unternehmensbestand und in Form von Wohnungsbau entwickelt werden. Dabei ist es nach den Worten von Wirtschafts- und Häfensenator Josef Hattig unabdingbar, dass Bestandsschutz und Entwicklungsmöglichkeiten der etwa 300 Unternehmen, die in diesem Bereich rund 6300 Menschen beschäftigen, ohne Wenn und Aber garantiert werden. Hattig: "Dies ist mit der getroffenen Senatsentscheidung zweifelfrei geklärt."


Senatorin Wischer verwies darauf, dass jetzt zügig die Weichen für eine Neuordnung der Verkehrsbeziehungen gestellt werden müssen, um die Voraussetzung der Entwicklung der Hafenreviere zu einem neuen städtischen Quartier zu schaffen. Dabei sei es wesentlich, dass die Entwicklung von den Rändern her, also von der Innenstadt und von Walle aus erfolge.


    Rahmenplan und Nutzungsziele


Die Konzeption gliedert das Hafenareal rechts der Weser, die neue Bremer "Überseestadt", in die sieben Entwicklungsbereiche Hafenvorstadt, Speicherhof, Europahafen, Überseetor, Frische-Zentrum Nord (Großmarkt, Hameico), Holz- und Fabrikenhafen sowie Überseepark. Jeder dieser Bereiche soll unter einer eigenen Identität entwickelt und vermarktet werden. Christine Wischer, Senatorin für Bau und Umwelt betont, dass die neue "Überseestadt" einen hochwertigen städtebaulichen Akzent setzen und eine integrative Verbindung der westlichen Stadtteile mit der Innenstadt schaffen wird.


    Stadtwirtschaftliche und fiskalische Wirkungen


Durch neue ökonomische Aktivitäten auf dem Gesamtareal sollen langfristig im günstigsten Fall Bruttowertschöpfungseffekte von bis zu 26 Milliarden Mark erzielt werden. Dazu sind nach Ansicht des Senats Erschließungsinvestitionen in einer Höhe von 454 bis 758 Millionen Mark in der Umsetzungsphase bis zum Jahr 2020 erforderlich. Mit der Umsetzung der Entwicklungskonzeption lassen sich privatwirtschaftliche Investitionen in einer geschätzten Größenordnung von bis zu 4,22 Milliarden Mark erreichen. In den beiden kommenden Jahrzehnten sollen rechts der Weser zwischen 9.140 und 16.080 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen werden.


Im Arreal der Hafenvorstadt können 500 bis 700 Wohnungen entstehen. Hinzu kommt eine noch nicht quantifizierbare Zahl von Wohnungen in Mischung mit der Entwicklung von Bürostandorten, insbesondere auf den wasssernahem Flächen des Überseeparks und im Umfeld des Heimatviertels. Der Senat ist sich einig, daß außergewerbliche Nutzungen mit den vorhandenen und vorgesehenen gewerblichen Aktivitäten verträglich sein müssen. Zur zeitlichen Abfolge stellt der Senat fest, daß sich im südlichen Bereich des Überseeparks die Frage der außergewerblichen Nutzungen erst mit der Erschließung dieses Gebietes stellt. Für diese Erschließung sieht die Entwicklungskonzeption den Zeitraum 2011 bis 2018 vor.


Um das ehrgeizige Projekt voranzutreiben und zu vermarkten, stimmte der Senat der Gründung einer Entwicklungsgesellschaft für die Reviere rechts der Weser zu. Deren Organisationsstruktur soll darauf ausgerichtet werden, auch private Projektträger in den Kreis der Gesellschafter aufzunehmen (Public-Private-Partnership). Parallel dazu will Bremen ein Sondervermögen "Überseestadt" einrichten, das durch das öffentliche Grundstücksvermögen in den alten Hafenrevieren dargestellt wird.


    Erste Umsetzungsschritte


Damit das Areal rechts der Weser für neue Nutzungen geöffnet werden kann, muss die Freihafenzone im Gebiet des Europahafens und des ehemaligen Überseehafens aufgehoben werden. Das dafür erforderliche Antragsverfahren wurde inzwischen eingeleitet.


Weitere Voraussetzung für die Öffnung und Entwicklung des alten Hafenreviers ist der Bau neuer Erschließungsstraßen, zunächst vor allem im Bereich des Hansators, des Überseetors und der Konsul-Smidt-Straße. Aber auch die Verbindung zwischen Innenstadt und Hafenrevier ist möglichst schnell herzustellen.


Die Verlagerung des Großmarktes und seine Erweiterung zu einem Frische-Zentrum Nord soll bis Ende 2002 vollzogen werden. Mit dem Bau wird Anfang April 2001 begonnen. Gleichzeitig wurden die Vorraussetzungen geschaffen, damit der Großhandelsbetrieb Hameico, der am Großmarkt etwa 100 Mitarbeiter beschäftigt, in das neue Frische-Zentrums Nord umsiedeln kann.



Mit seiner Zustimmung zur Entwicklungskonzeption für die Hafenreviere rechts der Weser hat der Senat die Weichen für eine nachhaltige Belebung dieses Gebietes gestellt. Der Senator für Bau und Umwelt wurde beauftragt, die erforderlichen Bauleitpläne bedarfsgerecht aufzustellen.


Die Lenkungsgruppe der Staatsräte wurde aufgefordert, bis Ende Juli im Zusammenhang mit ersten Umsetzungsschritten der Entwicklungskonzeption anstehende Finanzierungsfragen zu klären und eine Senatsentscheidung zur Bildung eines Sondervermögens "Überseestadt" vorzubereiten.


Die Senatoren Hattig und Wischer: "Mit dieser Senatsentscheidung konnte nach schwieriger Willensbildung ein guter Kompromiss in der Sache gefunden und damit eine richtungsweisende positive Entscheidung für die weitere Entwicklung in Bremen getroffen werden."