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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bürgermeister und Justizsenator Jens Böhrnsen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug

31.05.2006

“Bremen wird umgehend ein Gesetz zum Jugendstrafvollzug erlassen, sobald die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen ist.“

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (31.05.2006) entschieden, dass der Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. Für den Jugendstrafvollzug fehlen nach Auffassung des Gerichtes die verfassungsrechtlich erforderlichen, auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnittenen gesetzlichen Grundlagen.

Der Präsident des Senats und Senator für Justiz und Verfassung, Bürgermeister Jens Böhrnsen, begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe ausdrücklich:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zu den Erfordernissen des Jugendstrafvollzuges zu Recht gefordert, dass der Gesetzgeber tätig werden muss. Der Strafvollzug im Bereich der Erwachsenen ist im Strafvollzugsgesetz geregelt, das am 01.01.1977 in Kraft getreten ist. Seitdem hat es zahlreiche Versuche des Bundes gegeben, auch den Jugendvollzug gesetzlich zu regeln. Dies ist bis heute leider nicht gelungen. Bremen hat sich an der Debatte um die Inhalte eines Jugendstrafvollzugsgesetzes intensiv beteiligt.

Wenn im Rahmen der Föderalismusreform zukünftig die Länder die Verantwortung für den Strafvollzug bekommen sollten, wird Bremen sobald wie möglich ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz auf den Weg bringen, das einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt, zum anderen jedoch der besonderen Verantwortung, die der Staat gerade gegenüber jungen Straftätern hat, gerecht wird. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion mit der bremischen Fachwelt und Politik, wie die genannten Ziele am besten erreicht werden können.“