Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Einführung des automatisierten Handelsregisters in Bremen und Bremerhaven

19.05.2004

Der Senator für Justiz und Verfassung hat heute die Entscheidung getroffen, dass die Handelsregister bei den Amtsgerichten Bremen und Bremerhaven auf eine elektronische Registerführung umgestellt werden. Damit entsteht nach der erfolgreichen Einführung des elektronischen Grundbuches nun auch das automatisierte Handelsregister. Das Justizressort vollzieht damit europarechtliche Vorgaben. Diese sehen vor, dass ab dem 1. Januar 2007 Firmenunterlagen in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden und Auskünfte darüber in elektronischer Form erteilt werden.

Für Unternehmen wie auch für die Bürgerinnen und Bürger im Lande Bremen wird das automatisierte Handelsregister mit einem verbesserten Service und kürzeren Bearbeitungszeiten verbunden sein. Handelsregisterauszüge stehen bei den registerführenden Gerichten künftig auf Knopfdruck zur Verfügung. Notare, Steuerberater, Kreditinstitute und Behörden können selbst unmittelbar auf den Datenbestand zugreifen.

Die bisherigen Registerstandorte Bremen und Bremerhaven bleiben erhalten. Wie bisher wird es zukünftig das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen und das Handelsregister beim Amtsgericht Bremerhaven geben, beide allerdings dann in elektronischer Form und mit einer gemeinsamen technischen Basis. Das Programm, das zur Anwendung kommen wird, ist nicht nur kostengünstig und modern, sondern zeichnet sich auch durch seine Benutzerfreundlichkeit aus.

Zur Errichtung der automatisierten Handelsregister hat der Senator für Justiz und Verfassung eine Projektgruppe eingerichtet, an der die beiden Amtsgerichte maßgeblich beteiligt sind. Zwanzigtausend Registerblätter werden nun eingescannt und in elektronische Form gebracht werden.


Justizstaatsrat Ulrich Mäurer ist optimistisch: „Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Modernisierung der bremischen Justiz umgesetzt. Unser Konzept der Bürgernähe der Justiz wird dadurch optimiert Die elektronische Registerführung beschleunigt sowohl die Eintragung wie auch den Zugang zum Handelsregister, da in naher Zukunft neben der Registereinsicht im Gericht auch die Einsichtsmöglichkeit über das Internet eröffnet wird. Dies wird zu einer Stärkung der Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven führen“.