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Der Senator für Finanzen

Citytax ist rechtmäßig

Entscheidung des Bundesfinanzhofes beendet Rechtsstreit

17.07.2015

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Bremer Citytax ist rechtmäßig. "Das schafft Rechtssicherheit", freut sich Finanzsenatorin Karoline Linnert in einer ersten Stellungnahme. Im vergangenen Jahr wurden rund 2,4 Millionen Euro durch die Citytax eingenommen. "Geld, mit dem zahlreiche kulturelle Projekte und Einrichtungen unterstützt wurden. Auch in diesem Jahr kommen die Einnahmen aus der Citytax dem Kulturbereich zugute. Von einem breitgefächerten, spannenden Kulturangebot profitieren auch Hotels und Pensionen. Attraktive Veranstaltungen und Museen locken Besucherinnen und Besucher nach Bremen."

Die Citytax (ein bis drei Euro pro Übernachtung auf maximal sieben Übernachtungen in Folge) wird nur auf private Übernachtungen erhoben. Bereits in der ersten Instanz hatte das Bremer Finanzgericht die Klage gegen die Citytax abgelehnt. Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Rechtsstreit rechtskräftig entschieden. Eine weitere Revision ist nicht möglich. Die Einführung der Citytax hatte keine negativen Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen – sie sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Karoline Linnert: "Für den einzelnen Hotelgast spielen ein bis drei Euro mehr pro Nacht keine entscheidende Rolle – für Bremen sind die daraus resultierenden Einnahmen wichtig und helfen, auch in Zukunft ein attraktives Kulturangebot zu gewährleisten."