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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Vorläufig keine Sozialhilfe für Frau aus Gröpelingen

10.04.2000

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen teilt mit:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Rechtsstreit zwischen Frau E. aus Gröpelingen und dem Sozialamt, über den in der vergangenen Woche bereits mehrfach in der Tagespresse berichtet wurde, mit Beschluss vom 7.4.2000 eine vorläufige Entscheidung getroffen. Das Amt für Soziale Dienste hatte es abgelehnt, Frau E. für den Monat April Sozialhilfeleistungen zu gewähren mit der Begründung, diese habe sich trotz Aufforderung geweigert, Unterlagen über die Höhe des Einkommens ihres Mitbewohners, mit dem sie zusammen eine Zwei-Zimmer-Wohnung bewohnt, vorzulegen. Der von Frau E. beim Verwaltungsgericht gestellte Antrag war darauf gerichtet, das Sozialamt zu verpflichten, ihr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren.


Das Gericht hat dies abgelehnt. Es verweist in seiner Begründung darauf, dass eine Entscheidung zugunsten der Antragstellerin die Hauptsache vorwegnehmen würde, d. h. dass später diese Entscheidung kaum wieder rückgängig zu machen wäre. Deshalb dürften derartige weitreichende Entscheidungen nur ausnahmsweise ergehen, um unzumutbare und nicht wieder gutzumachende Nachteile für den Betroffenen abzuwenden. Frau E. könne sich jedoch in zumutbarer Weise selbst helfen, wenn sie Unterlagen über die Höhe des Einkommens ihres Mitbewohners vorlege. Hierzu sei sie, wie sich aus den Akten der Sozialverwaltung ergebe, auch in früheren Zeiten in der Lage gewesen. Sie habe damit immer nachweisen können, dass ihr Mitbewohner über so geringes Einkommen verfüge, dass er nicht in der Lage war, finanziell zum Lebensunterhalt von Frau E. beizutragen. Es sei kein Grund dafür ersichtlich, dass sich das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Mitbewohner in letzter Zeit verschlechtert habe und sie nicht - wie in den vergangenen Jahren auch – die Einkommenshöhe des Mitbewohners belegen und damit die Weitergewährung von Sozialhilfeleistungen wieder in Gang setzen könne.