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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Kein Baustopp für Erschließungsstraße durch Wätjens Park

20.04.2000

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen teilt mit:

Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, im gegenwärtigen Zeitpunkt die dem Bau einer Erschließungsstraße durch Wätjens Park in Bremen-Blumenthal dienenden Baumfäll- und Rodungsarbeiten zu untersagen.


Eine Anwohnerin, deren Grundeigentum von der geplanten Straßentrasse nicht in Anspruch genommen wird, hatte beantragt, bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplans alle weiteren Arbeiten einzustellen. Damit hatte sie keinen Erfolg.


Das Gericht stellt zwar fest, dass durch die Herstellung der Erschließungsstraße und ihre danach erfolgende bestimmungsgemäße Nutzung in Rechtspositionen der Antragstellerin eingegriffen werde. Sie müsse grundsätzlich hieraus folgende tatsächliche Beeinträchtigungen nicht hinnehmen, da es bislang für die Herstellung der Straße keine ausreichende Rechtsgrundlage in Form eines Bebauungsplans gebe. Tatsächlich beeinträchtigt werden könne sie jedoch - falls dem nicht durch Schallschutzmaßnahmen vorgebeugt werde - erst durch die Verkehrsimmissionen, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Straße hervorgerufen werden und nicht bereits durch die Herstellung der Straße.


Das Gericht weist darauf hin, dass die Herstellung der Straße nicht zwangsläufig die Zulässigkeit ihrer Nutzung zur Folge haben werde, wenn ein gültiger Bebauungsplan nicht zustande kommen sollte. Das Risiko einer letztlich sinnlosen Investition liege bei der Stadt.


Die Antragstellerin könne sich aber nicht darauf berufen, mit den Baumaßnahmen werde wertvoller Baumbestand in Wätjens Park zerstört, da insoweit nicht ihre eigenen Belange sondern öffentliche Interessen des Naturschutzes betroffen seien, die sie nicht im eigenen Namen geltend machen könne.


Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

VG Bremen, Beschluss vom 14.04.2000 Az.: 1 V 606/00