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Der Senator für Inneres und Sport

Stadtamt widerruft Konzession für Betreiber der Diskothek Stubu

05.12.2006

Schließung binnen einer Woche - Betriebsfortführung nur unter zuverlässiger Führung und geänderten Rahmenbedingungen

Das Stadtamt teilt mit:

Das Stadtamt Bremen hat dem Betreiber der Diskothek "Stubu" die Konzession widerrufen. Die mit Datum vom 4.12.2006 verfasste 12-seitige Verfügung wurde dem Rechtsvertreter des Inhabers B. gestern Nachmittag zugestellt. Die im überwiegenden öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärte Widerrufsverfügung enthält eine Schließungsfrist für den Betrieb von einer Woche.

"Nach langwierigen Gesprächen und Verhandlungen müssen wir diese endgültig für gescheitert erklären. Wir sehen für die Zukunft keine zuverlässige Betriebsführung mehr gewährleistet, so dass nach der Rechtslage die Herrn B. seit 1994 erteilte Betriebserlaubnis zu widerrufen war", erläutert der Leiter des Stadtamtes, Hans-Jörg Wilkens, die seit August dieses Jahres dem Wirt angekündigte Entscheidung.

Hintergrund des Konzessionswiderrufs ist eine Vielzahl strafrechtlich relevanter Verstöße der Türsteher des Betriebes, die auch zu zahlreichen polizeilichen Maßnahmen und Strafverfahren geführt haben. Ferner sind immer wiederkehrende Ordnungsverstöße mit zum Teil erheblichen Gefährdungsrisiken für die Besucher des Stubu letztlich Grund für die Widerrufsentscheidung. "Trotz mehrfacher Erläuterungen und Fristsetzungen zur Aufarbeitung der beschriebenen Probleme hat der Betreiber nicht überzeugend und wirksam auf eine Änderung der beanstandeten Betriebsabläufe hinwirken können", erläutert der Stadtamtsleiter die Entscheidung. "Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, unzulässig hohe Belegungszahlen der Veranstaltungsräume, nicht effektiver Ausschluss unzuverlässiger Türsteher und Missachtung von Brandschutzbestimmungen haben maßgeblich zur Beurteilung nicht mehr gegebener Zuverlässigkeit des Betreibers des Stubu beigetragen", ergänzt der Amtsleiter.

Als ein gravierendes Beispiel verweist das Stadtamt auf die sachwidrige Unterbindung eines Feuerwehreinsatzes zur Brandbekämpfung Anfang November hin, der erst nach Einschreiten der Polizei ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Hans-Jörg Wilkens betonte abschließend, dass sich die Verfügung gegen den Betreiber, Herrn B. persönlich richtet, nicht gegen die Diskothek als solche. Ein neuer, zuverlässiger Betreiber könne, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine neue Konzession erteilt bekommen und die Diskothek unter allerdings zwingend zu ändernden Rahmenbedingungen weiterführen. Dazu bedürfe es jedoch einer sorgfältigen mit der Polizei abzustimmenden Prüfung.