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Der Senator für Inneres und Sport

Neuerungen in Melde- und Passangelegenheiten in Bremen

06.12.2005

Vorübergehende Einschränkungen durch Softwareumstellung am 09.12. und 10.12.2005

Das Stadtamt wird am Montag, dem 12.12.2005, eine neue zukunftsorientierte Software für die Bearbeitung von Melde- und Passangelegenheiten in Betrieb nehmen. „Durch das neue Programm verkürzen sich die Antragsverfahren erheblich“, heben Dr. Thomas vom Bruch, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport, und Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens einen wesentlichen Vorteil für den Bürger hervor. „Weitere Neuerungen: Auch vorläufige Perso-nalausweise und Pässe sowie Kinderreisepässe sind künftig maschinenlesbar.“


Durch die erforderlichen komplexen technischen Umstellungsarbeiten, die terminlich be-wusst zum Wochenende gelegt wurden, können die Meldestellen, Bürgerämter und die Bür-gerServiceCenter ihre Dienstleistungen in Melde-, Pass-, Ausweis- und Lohnsteuerkarten-angelegenheiten am Freitag, dem 09.12.2005, nur eingeschränkt anbieten. Es wird darauf hingewiesen, dass Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in Pass- und Ausweisangele-genheiten während der Umstellung nur ein Notdienst, der sich weitgehend nur auf die Aus-stellung von vorläufigen Dokumenten oder die Ausgabe von bereits beantragten Dokumen-ten beschränken wird, angeboten werden kann.


Diese Einschränkungen gelten auch während der regulären Öffnungszeiten des BürgerSer-viceCenters-Mitte am Sonnabend, dem 10.12.2005. Der reguläre Betrieb in den Meldestel-len, Bürgerämtern und den BürgerServiceCentern mit allen gewohnten Dienstleistungen wird am Montag, dem 12.12.2005, fortgesetzt. Das Stadtamt bittet die Bürgerinnen und Bür-ger während der Umstellungsphase am Ende dieser Woche um Verständnis.


Der Senator für Inneres und Sport weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich mit Inbetriebnahme der neuen Software ab 12.12.2005 auch einige Veränderungen in Pass- und Ausweisangelegenheiten ergeben werden. Neben zahlreichen Vorteilen wie z.B. der weitaus effizienteren Bearbeitung von Pass- und Ausweisanträgen mit einem deutlich ver-kürzten Antragsverfahren und einem (gebührenpflichtigen) Service für die Bürgerinnen und Bürger zur Ausstellung eines Reisepasses in besonders eiligen Fällen innerhalb von 3 Werktagen, wird nunmehr auch in Bremen der maschinenlesbare vorläufige Reisepass, der maschinenlesbare vorläufige Personalausweis und der maschinenlesbare Kinderreisepass als Ersatz für den bisherigen Kinderausweis eingeführt. Die Gebühren für den vorläufigen Reisepass betragen dann 26,00 Euro, für den vorläufigen Personalausweis unverändert 8,00 Euro und für den Kinderreisepass 13,00 Euro. Bremen trägt damit einer bundesweit verbindlichen Regelung Rechnung, wonach ab dem 01.01.2006 nur noch die neuen ma-schinenlesbaren Dokumententypen ausgestellt werden dürfen.


Alle Kinderausweise wie auch die bisherigen nicht maschinenlesbaren vorläufigen Doku-mente behalten selbstverständlich bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Die bisherigen Kin-derausweise dürfen allerdings ab dem 01.01.2006 entsprechend der passrechtlichen Be-stimmungen nicht mehr verlängert werden. Es muss dann in diesen Fällen ein neuer Kinder-reisepass, der unabhängig vom Alter eines Kindes ein Lichtbild enthalten muss, beantragt werden.