Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Senat beschließt Bewerbung Bremens für das Deutsche Turnfest

30.08.2004

Der Senat ist heute (Mo. 30.08.2004) zu einer Sondersitzung zum Thema „Bewerbung Bremens für das Deutsche Turnfest“ zusammen gekommen. Folgenden Senatsbeschluss stellten der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Henning Scherf, und der Senator für Inneres und Sport, Thomas Röwekamp, auf einer Pressekonferenz gemeinsam der Öffentlichkeit vor:


  1. Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass entgegen dem bisherigen Beratungsstand die Zusage der Freien Hansestadt Bremen für die Durchführung des Evangelischen Kirchentags bereits für das Jahr 2009 eingelöst werden soll.
    Im Hinblick auf diesen Umstand muss eine Bremer Bewerbung für das Deutsche Turnfest 2009 zurückgestellt werden.


  2. Der Senat beschließt deswegen, dass Bremen sich für das Deutsche Turnfest 2013 bewirbt und dabei vorsorglich ein Interesse für die weitere Großveranstaltung des Deutschen Turner-Bundes in 2011 (Welt-Gymnaestrada) bekundet. Er bittet den Präsidenten des Senats, diese Bewerbung noch am 30.08.2004 förmlich und verbindlich dem Deutschen Turner-Bund zu übermitteln.


  3. Der Senat bittet den Senator für Inneres und Sport, gemeinsam mit den Senatoren für Wirtschaft und Häfen, für Bildung und Wissenschaft, für Finanzen, der Senatskanzlei und der Bremer Marketing GmbH sowie mit den Sportverbänden die Bewerbung auszuformulieren und die erforderlichen Vorbereitungen für die Großveranstaltung frühzeitig auf den Weg zu bringen.


    Der Senat geht davon aus, dass der vom Senator für Inneres und Sport vorgelegte Kostenrahmen eingehalten wird. Die Finanzierung soll entsprechend den zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekten aus dem Anschlussinvestitionsprogramm 2011-2014 vorgenommen werden.

    Der Senat wird im Zusammenhang mit dieser Bewerbung bereits in den Jahren 2007-2010 eine besondere Investitionsreserve in Höhe von 1 Mio. Euro für eine ggf. erforderliche Sanierung der bremischen Sportinfrastruktur bereitstellen.


  4. Der Senat bittet die Senatoren für Finanzen und für Inneres und Sport, möglichst zeitnah die Haushalts- und Finanzausschüsse sowie die Wirtschaftsförderungsausschüsse über diesen Beschluss zu informieren und im Zusammenhang der weiteren Beratungen zum Anschlussinvestitionsprogramm die erforderlichen Beschlussfassungen herbeizuführen.