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Der Senator für Inneres und Sport

Röwekamp: "Kopftuchverbot an Schulen jetzt endlich auch in Bremen gesetzlich regeln"

25.06.2004

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag (24. Juni), wonach das gesetzlich geregelte Kopftuchverbot in Baden-Württemberg rechtmäßig ist, hat Bremens Senator für Inneres und Sport auch eine rasche Entscheidung für das Land Bremen gefordert. „Mehrere Länder haben es bereits vorgemacht, nun muss der Gesetzgeber auch für Beamtinnen und Beamte in Bremen und Bremerhaven eine klare Regelung treffen, um das Neutralitätsgebot des Staates, insbesondere an Schulen, durchzusetzen,“ forderte Senator Thomas Röwekamp heute. Dies entspräche zudem auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003. Gesetzentwürfe lägen auch in Bremen seit langem auf dem Tisch, nun müsse gehandelt werden. Die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft sei gefordert, ihr Zögern und Zaudern aufzugeben. „Parteiinterne taktische Spielchen einiger Sozialdemokraten dürften nicht länger dazu führen, dass Schüler, Eltern und Lehrer im Unklaren gelassen werden“, so Röwekamp.

„Wir haben uns alle sehr ausführlich und differenziert mit religiöser Symbolik im Schulunterricht auseinandergesetzt. Wir wissen, dass es zur Frage der Bedeutung des Kopftuchs einer Muslima nicht nur eine Antwort gibt,“ betonte Röwekamp, „im Kern geht es aber darum, dass unseren Schülern nicht durch den Lehrkörper ein äußerst auffälliges politisches und religiöses Symbol aufgezwungen werden darf.“

Der Senator erinnerte daran, dass – nicht zuletzt aufgrund der SPD-internen Meinungsverschiedenheiten – durch das Rathaus eine breite öffentliche Debatte stattgefunden hat. Diese ist seit längerem abgeschlossen, so dass die Menschen im Land Bremen jetzt eine klare Entscheidung des Parlaments für ein Kopftuchverbot erwarten könnten.