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Der Senator für Inneres und Sport

Zur Europawahl 2004: Unionsbürger können sich noch bis zum 21. Mai 2004 ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen

14.05.2004

In einem Monat, am 13. Juni 2004, findet die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament statt. Zu dieser Wahl sind auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland wahlberechtigt, sofern sie volljährig und seit mindestens drei Monaten in Bremen wohnen. Teilnahme-Voraussetzung ist allerdings die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Am 23. Mai 2004 läuft die gesetzliche Frist für Unionsbürger ab. Die Antragstellung ist bis Freitag, den 21. Mai, 16:00 Uhr, möglich. Entsprechende Formulare liegen beim Wahlamt in Bremen (An der Weide 14-16, 28195 Bremen) aus.

Grundsätzlich bleibt es den Unionsbürgern überlassen, ob sie die Abgeordneten des Herkunftslandes mitwählen oder die Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Die einmalige Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt dann auch für künftige Wahlen zum Europäischen Parlament. Zur 5. Direktwahl des Europäischen Parlaments 1999 war die Beteiligung der Unionsbürger gering. Nur rund 2 % der wahlberechtigten Unionsbürger machten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Unionsbürger, die bereits zur Europawahl 1999 in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und nicht zwischenzeitlich ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt hatten, sind automatisch wahlberechtigt. Sie erhalten – wie deutsche Wahlberechtigte – bis zum 23. Mai eine Wahlbenachrichtigungskarte. Aus ihr geht hervor, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann. Für weitere Informationen über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Europawahl können Unionsbürger sich mit dem Wahlamt Bremen unter (0421) 361- 88888 in Verbindung setzen.